Glossar · Stand: Juni 2026

Glossar Cybernotfall: Recht und Cybersicherheit

Definitionen, Rechtsgrundlagen und Praxisbezug zu den wichtigsten Begriffen rund um Cyberangriffe, DSGVO, NIS2 und Incident Response.

A

  • Art. 33 DSGVO
    Datenschutzrecht

    Verpflichtung des Verantwortlichen, eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten innerhalb von 72 Stunden nach Kenntnis bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu melden.

  • Art. 34 DSGVO
    Datenschutzrecht

    Verpflichtung des Verantwortlichen, betroffene Personen über eine Datenschutzverletzung zu informieren, wenn ein hohes Risiko für ihre Rechte und Freiheiten besteht.

  • Auftragsverarbeitung
    Datenschutzrecht

    Verarbeitung personenbezogener Daten durch einen Dienstleister im Auftrag und nach Weisung des Verantwortlichen.

  • Awareness-Schulung
    Organisation und Haftung

    Regelmäßige Sensibilisierung von Mitarbeitern für Cyberrisiken, mit dem Ziel sicherer Verhaltensweisen im Alltag.

B

  • Backup nach 3-2-1-Regel
    Technik und Schutz

    Sicherungsregel: drei Datenkopien auf zwei verschiedenen Medien, davon eine extern und offline; zentrale Maßnahme gegen Ransomware.

  • Betroffenenrechte
    Datenschutzrecht

    Rechte Betroffener auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch und Beschwerde nach Kapitel III DSGVO.

  • BSI
    NIS2 und KRITIS

    Bundesoberbehörde mit Zuständigkeit für Cybersicherheit des Bundes und Aufsicht über NIS2- und KRITIS-Pflichten.

  • Business Continuity Management
    Organisation und Haftung

    Prozess zur Sicherstellung der Aufrechterhaltung kritischer Geschäftsprozesse während und nach einem Vorfall.

  • Business Email Compromise
    Incident Response

    Betrugsmasche, bei der Angreifer per gefälschter oder kompromittierter Geschäftsmail Mitarbeiter zu Zahlungen oder Datenpreisgaben veranlassen.

C

  • CISO
    Organisation und Haftung

    Funktion mit Gesamtverantwortung für Informationssicherheit in einer Organisation, mit direktem Berichtsweg zur Geschäftsleitung.

  • Cyberangriffsmeldung
    Incident Response

    Meldung eines Cybervorfalls an die zuständigen Stellen, je nach Sachverhalt Datenschutzaufsicht, BSI, Polizei und Versicherung.

  • Cyberversicherung
    Cyberversicherung

    Versicherungsschutz für Schäden aus Cybervorfällen, typischerweise mit Eigenschaden-, Drittschaden- und Assistance-Komponenten.

D

  • Datenpanne
    Datenschutzrecht

    Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, die zu unbeabsichtigter oder unrechtmäßiger Vernichtung, Verlust, Veränderung oder Offenlegung führt; meldepflichtig nach Art. 33 DSGVO.

  • Datenschutz-Folgenabschätzung
    Datenschutzrecht

    Verfahren zur vorgängigen Bewertung der Risiken bestimmter Verarbeitungen für die Rechte und Freiheiten Betroffener.

  • Datenschutzbeauftragter
    Datenschutzrecht

    Person zur Überwachung der Einhaltung des Datenschutzrechts in einer verantwortlichen Stelle, mit gesetzlich definierten Aufgaben und Schutzrechten.

  • DDoS-Angriff
    Incident Response

    Verteilter Angriff zur Überlastung von Diensten durch massenhafte Anfragen von vielen Quellen, mit dem Ziel der Nichtverfügbarkeit.

  • DORA
    NIS2 und KRITIS

    EU-Verordnung 2022/2554 über digitale operationale Resilienz im Finanzsektor; lex specialis für Finanzunternehmen gegenüber NIS2.

  • Drittlandtransfer
    Datenschutzrecht

    Übermittlung personenbezogener Daten in Länder außerhalb des EWR; nur unter den Voraussetzungen der Kapitel V DSGVO zulässig.

E

  • EDR
    Technik und Schutz

    Sicherheitslösung auf Endgeräten zur Erkennung und Reaktion auf verdächtiges Verhalten über signaturlose Methoden.

G

  • Geschäftsführerhaftung in der IT-Sicherheit
    Organisation und Haftung

    Persönliche Haftung von Geschäftsführern und Vorständen für Versäumnisse in der IT-Sicherheit nach den Sorgfaltsmaßstäben von GmbHG, AktG und NIS2UmsuCG.

I

  • Incident Response
    Incident Response

    Strukturierte Reaktion auf einen Sicherheitsvorfall mit dem Ziel, Schaden zu begrenzen, Beweise zu sichern, Betrieb wiederherzustellen und rechtliche Pflichten zu erfüllen.

  • IT-Forensik
    Incident Response

    Methodische Sicherung, Analyse und Auswertung digitaler Spuren zur Aufklärung von Cybervorfällen und zur Beweissicherung.

  • IT-Notfallplan
    Organisation und Haftung

    Dokumentierter Handlungsleitfaden für den Eintritt schwerer IT-Störungen und Cybervorfälle, mit Rollen, Eskalation und Wiederanlauf.

  • IT-Sicherheitsgesetz 2.0
    NIS2 und KRITIS

    Änderungsgesetz von 2021, das das BSIG umfassend erweitert hat; weitgehend abgelöst und ergänzt durch das NIS2UmsuCG.

K

  • KRITIS
    NIS2 und KRITIS

    Einrichtungen aus Sektoren von erheblicher Bedeutung für das Gemeinwesen, insbesondere Energie, Wasser, Ernährung, Gesundheit, Verkehr und IT.

M

  • Multi-Faktor-Authentifizierung
    Technik und Schutz

    Authentifizierungsverfahren, das mindestens zwei unabhängige Faktoren aus den Kategorien Wissen, Besitz und Inhärenz verlangt.

N

  • NIS2
    NIS2 und KRITIS

    EU-Richtlinie 2022/2555 zur Erhöhung des Cybersicherheitsniveaus in der Union, in Deutschland umgesetzt durch das NIS2UmsuCG, in Kraft seit 6. Dezember 2025.

  • NIS2UmsuCG
    NIS2 und KRITIS

    Deutsches Umsetzungsgesetz zur NIS2-Richtlinie, in Kraft seit 6. Dezember 2025; ändert insbesondere das BSI-Gesetz.

O

  • Obliegenheit
    Cyberversicherung

    Vertragliche Verhaltenspflicht des Versicherungsnehmers, deren Verletzung den Versicherungsschutz reduzieren oder ausschließen kann.

P

  • Patch-Management
    Technik und Schutz

    Strukturierter Prozess zur zeitnahen Identifikation, Bewertung, Tests und Installation von Sicherheitsupdates.

  • Phishing
    Incident Response

    Versuch, über gefälschte Nachrichten, Webseiten oder Anrufe Zugangsdaten oder vertrauliche Informationen zu erlangen oder Schadcode auszuliefern.

R

  • Ransomware
    Incident Response

    Schadsoftware, die Daten oder Systeme verschlüsselt und für die Entschlüsselung Lösegeld fordert, regelmäßig kombiniert mit Datendiebstahl und Veröffentlichungsdrohung.

S

  • Sanktionsliste
    IT-Strafrecht

    Vom EU-Rat, der UNO oder den USA geführte Listen von Personen, Einrichtungen und Regionen, mit denen Geschäfte verboten oder genehmigungspflichtig sind.

  • Security Operations Center
    Technik und Schutz

    Organisationseinheit zur kontinuierlichen Überwachung und Reaktion auf Sicherheitsereignisse, intern oder ausgelagert.

  • Selbstbehalt
    Cyberversicherung

    Betrag, den der Versicherungsnehmer im Schadenfall selbst trägt, bevor die Versicherung leistet.

  • SIEM
    Technik und Schutz

    Plattform zur zentralen Sammlung, Korrelation und Auswertung sicherheitsrelevanter Ereignisse aus IT-Systemen.

  • Social Engineering
    Incident Response

    Manipulation von Personen mit dem Ziel, sicherheitsrelevante Handlungen zu provozieren oder Informationen preiszugeben.

  • Spear Phishing
    Incident Response

    Gezieltes Phishing auf einzelne Personen oder Funktionen mit personalisierten Inhalten, etwa für Führungskräfte oder Finanzabteilungen.

  • Supply-Chain-Angriff
    Incident Response

    Angriff über Hersteller, Dienstleister oder Software-Lieferanten, durch die der Angreifer Zugang zu den Kundennetzen erlangt.

T

  • Tabletop-Übung
    Organisation und Haftung

    Strukturierte Krisenübung am Tisch, in der ein Vorfall durchgespielt und die Reaktion gemeinsam besprochen wird.

  • Technische und organisatorische Maßnahmen
    Datenschutzrecht

    Verpflichtung des Verantwortlichen und Auftragsverarbeiters, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zur Sicherheit der Verarbeitung umzusetzen.

V

  • Verschlüsselung
    Technik und Schutz

    Verfahren zur Umwandlung von Daten in eine für Unbefugte nicht lesbare Form; zentral für Vertraulichkeit und Integrität.

  • Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten
    Datenschutzrecht

    Schriftliches Verzeichnis aller Verarbeitungstätigkeiten des Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiters mit den in Art. 30 DSGVO genannten Inhalten.

  • VPN
    Technik und Schutz

    Verschlüsselte Netzwerkverbindung zur sicheren Anbindung externer Standorte oder Mitarbeiter an ein internes Netz.

W

  • Wesentliche Einrichtung
    NIS2 und KRITIS

    Kategorie nach NIS2 für Einrichtungen in besonders kritischen Sektoren, mit strengeren Pflichten und höheren Sanktionen.

  • Wichtige Einrichtung
    NIS2 und KRITIS

    Kategorie nach NIS2 für Einrichtungen in weiteren erfassten Sektoren mit reaktiver Aufsicht und Bußgeldobergrenze bis 7 Millionen Euro oder 1,4 Prozent.

X

  • XDR
    Technik und Schutz

    Sicherheitsplattform, die Telemetrie aus Endgeräten, Netzwerk, Identitäten und Cloud zusammenführt und korreliert.

Z

  • Zero Trust
    Technik und Schutz

    Sicherheitsmodell, das keinerlei impliziten Vertrauensvorschuss innerhalb des Netzwerks gewährt und jede Anfrage neu authentifiziert und autorisiert.

  • Zero-Day-Schwachstelle
    Incident Response

    Sicherheitslücke, die dem Hersteller noch nicht bekannt ist und für die noch kein Patch existiert.

§

  • § 129 StGB
    IT-Strafrecht

    Strafvorschrift, die das Gründen, sich beteiligen, Unterstützen oder Werben für eine kriminelle Vereinigung unter Strafe stellt; bei Ransomware-Zahlungen relevant.

  • § 202a StGB
    IT-Strafrecht

    Stellt das unbefugte Verschaffen besonders gesicherter Daten unter Strafe.

  • § 202c StGB
    IT-Strafrecht

    Stellt das Herstellen, Beschaffen oder Verbreiten von Hackertools und Zugangsdaten unter Strafe.

  • § 263a StGB
    IT-Strafrecht

    Stellt die Schädigung des Vermögens durch unrichtige Programmgestaltung, unrichtige Daten oder unbefugte Datenverwendung unter Strafe.

  • § 303a StGB
    IT-Strafrecht

    Stellt das rechtswidrige Löschen, Unterdrücken, Unbrauchbarmachen oder Verändern von Daten unter Strafe.

  • § 42 BDSG
    Datenschutzrecht

    Strafvorschrift des Bundesdatenschutzgesetzes für die unbefugte Verarbeitung personenbezogener Daten in bestimmten Konstellationen.

Dieser Beitrag gibt den Rechtsstand Stand: Juni 2026 wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.