Glossar Cybernotfall: Recht und Cybersicherheit
Definitionen, Rechtsgrundlagen und Praxisbezug zu den wichtigsten Begriffen rund um Cyberangriffe, DSGVO, NIS2 und Incident Response.
A
- Art. 33 DSGVODatenschutzrecht
Verpflichtung des Verantwortlichen, eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten innerhalb von 72 Stunden nach Kenntnis bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu melden.
- Art. 34 DSGVODatenschutzrecht
Verpflichtung des Verantwortlichen, betroffene Personen über eine Datenschutzverletzung zu informieren, wenn ein hohes Risiko für ihre Rechte und Freiheiten besteht.
- AuftragsverarbeitungDatenschutzrecht
Verarbeitung personenbezogener Daten durch einen Dienstleister im Auftrag und nach Weisung des Verantwortlichen.
- Awareness-SchulungOrganisation und Haftung
Regelmäßige Sensibilisierung von Mitarbeitern für Cyberrisiken, mit dem Ziel sicherer Verhaltensweisen im Alltag.
B
- Backup nach 3-2-1-RegelTechnik und Schutz
Sicherungsregel: drei Datenkopien auf zwei verschiedenen Medien, davon eine extern und offline; zentrale Maßnahme gegen Ransomware.
- BetroffenenrechteDatenschutzrecht
Rechte Betroffener auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch und Beschwerde nach Kapitel III DSGVO.
- BSINIS2 und KRITIS
Bundesoberbehörde mit Zuständigkeit für Cybersicherheit des Bundes und Aufsicht über NIS2- und KRITIS-Pflichten.
- Business Continuity ManagementOrganisation und Haftung
Prozess zur Sicherstellung der Aufrechterhaltung kritischer Geschäftsprozesse während und nach einem Vorfall.
- Business Email CompromiseIncident Response
Betrugsmasche, bei der Angreifer per gefälschter oder kompromittierter Geschäftsmail Mitarbeiter zu Zahlungen oder Datenpreisgaben veranlassen.
C
- CISOOrganisation und Haftung
Funktion mit Gesamtverantwortung für Informationssicherheit in einer Organisation, mit direktem Berichtsweg zur Geschäftsleitung.
- CyberangriffsmeldungIncident Response
Meldung eines Cybervorfalls an die zuständigen Stellen, je nach Sachverhalt Datenschutzaufsicht, BSI, Polizei und Versicherung.
- CyberversicherungCyberversicherung
Versicherungsschutz für Schäden aus Cybervorfällen, typischerweise mit Eigenschaden-, Drittschaden- und Assistance-Komponenten.
D
- DatenpanneDatenschutzrecht
Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, die zu unbeabsichtigter oder unrechtmäßiger Vernichtung, Verlust, Veränderung oder Offenlegung führt; meldepflichtig nach Art. 33 DSGVO.
- Datenschutz-FolgenabschätzungDatenschutzrecht
Verfahren zur vorgängigen Bewertung der Risiken bestimmter Verarbeitungen für die Rechte und Freiheiten Betroffener.
- DatenschutzbeauftragterDatenschutzrecht
Person zur Überwachung der Einhaltung des Datenschutzrechts in einer verantwortlichen Stelle, mit gesetzlich definierten Aufgaben und Schutzrechten.
- DDoS-AngriffIncident Response
Verteilter Angriff zur Überlastung von Diensten durch massenhafte Anfragen von vielen Quellen, mit dem Ziel der Nichtverfügbarkeit.
- DORANIS2 und KRITIS
EU-Verordnung 2022/2554 über digitale operationale Resilienz im Finanzsektor; lex specialis für Finanzunternehmen gegenüber NIS2.
- DrittlandtransferDatenschutzrecht
Übermittlung personenbezogener Daten in Länder außerhalb des EWR; nur unter den Voraussetzungen der Kapitel V DSGVO zulässig.
E
- EDRTechnik und Schutz
Sicherheitslösung auf Endgeräten zur Erkennung und Reaktion auf verdächtiges Verhalten über signaturlose Methoden.
G
- Geschäftsführerhaftung in der IT-SicherheitOrganisation und Haftung
Persönliche Haftung von Geschäftsführern und Vorständen für Versäumnisse in der IT-Sicherheit nach den Sorgfaltsmaßstäben von GmbHG, AktG und NIS2UmsuCG.
I
- Incident ResponseIncident Response
Strukturierte Reaktion auf einen Sicherheitsvorfall mit dem Ziel, Schaden zu begrenzen, Beweise zu sichern, Betrieb wiederherzustellen und rechtliche Pflichten zu erfüllen.
- IT-ForensikIncident Response
Methodische Sicherung, Analyse und Auswertung digitaler Spuren zur Aufklärung von Cybervorfällen und zur Beweissicherung.
- IT-NotfallplanOrganisation und Haftung
Dokumentierter Handlungsleitfaden für den Eintritt schwerer IT-Störungen und Cybervorfälle, mit Rollen, Eskalation und Wiederanlauf.
- IT-Sicherheitsgesetz 2.0NIS2 und KRITIS
Änderungsgesetz von 2021, das das BSIG umfassend erweitert hat; weitgehend abgelöst und ergänzt durch das NIS2UmsuCG.
K
- KRITISNIS2 und KRITIS
Einrichtungen aus Sektoren von erheblicher Bedeutung für das Gemeinwesen, insbesondere Energie, Wasser, Ernährung, Gesundheit, Verkehr und IT.
M
- Multi-Faktor-AuthentifizierungTechnik und Schutz
Authentifizierungsverfahren, das mindestens zwei unabhängige Faktoren aus den Kategorien Wissen, Besitz und Inhärenz verlangt.
N
- NIS2NIS2 und KRITIS
EU-Richtlinie 2022/2555 zur Erhöhung des Cybersicherheitsniveaus in der Union, in Deutschland umgesetzt durch das NIS2UmsuCG, in Kraft seit 6. Dezember 2025.
- NIS2UmsuCGNIS2 und KRITIS
Deutsches Umsetzungsgesetz zur NIS2-Richtlinie, in Kraft seit 6. Dezember 2025; ändert insbesondere das BSI-Gesetz.
O
- ObliegenheitCyberversicherung
Vertragliche Verhaltenspflicht des Versicherungsnehmers, deren Verletzung den Versicherungsschutz reduzieren oder ausschließen kann.
P
- Patch-ManagementTechnik und Schutz
Strukturierter Prozess zur zeitnahen Identifikation, Bewertung, Tests und Installation von Sicherheitsupdates.
- PhishingIncident Response
Versuch, über gefälschte Nachrichten, Webseiten oder Anrufe Zugangsdaten oder vertrauliche Informationen zu erlangen oder Schadcode auszuliefern.
R
- RansomwareIncident Response
Schadsoftware, die Daten oder Systeme verschlüsselt und für die Entschlüsselung Lösegeld fordert, regelmäßig kombiniert mit Datendiebstahl und Veröffentlichungsdrohung.
S
- SanktionslisteIT-Strafrecht
Vom EU-Rat, der UNO oder den USA geführte Listen von Personen, Einrichtungen und Regionen, mit denen Geschäfte verboten oder genehmigungspflichtig sind.
- Security Operations CenterTechnik und Schutz
Organisationseinheit zur kontinuierlichen Überwachung und Reaktion auf Sicherheitsereignisse, intern oder ausgelagert.
- SelbstbehaltCyberversicherung
Betrag, den der Versicherungsnehmer im Schadenfall selbst trägt, bevor die Versicherung leistet.
- SIEMTechnik und Schutz
Plattform zur zentralen Sammlung, Korrelation und Auswertung sicherheitsrelevanter Ereignisse aus IT-Systemen.
- Social EngineeringIncident Response
Manipulation von Personen mit dem Ziel, sicherheitsrelevante Handlungen zu provozieren oder Informationen preiszugeben.
- Spear PhishingIncident Response
Gezieltes Phishing auf einzelne Personen oder Funktionen mit personalisierten Inhalten, etwa für Führungskräfte oder Finanzabteilungen.
- Supply-Chain-AngriffIncident Response
Angriff über Hersteller, Dienstleister oder Software-Lieferanten, durch die der Angreifer Zugang zu den Kundennetzen erlangt.
T
- Tabletop-ÜbungOrganisation und Haftung
Strukturierte Krisenübung am Tisch, in der ein Vorfall durchgespielt und die Reaktion gemeinsam besprochen wird.
- Technische und organisatorische MaßnahmenDatenschutzrecht
Verpflichtung des Verantwortlichen und Auftragsverarbeiters, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zur Sicherheit der Verarbeitung umzusetzen.
V
- VerschlüsselungTechnik und Schutz
Verfahren zur Umwandlung von Daten in eine für Unbefugte nicht lesbare Form; zentral für Vertraulichkeit und Integrität.
- Verzeichnis der VerarbeitungstätigkeitenDatenschutzrecht
Schriftliches Verzeichnis aller Verarbeitungstätigkeiten des Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiters mit den in Art. 30 DSGVO genannten Inhalten.
- VPNTechnik und Schutz
Verschlüsselte Netzwerkverbindung zur sicheren Anbindung externer Standorte oder Mitarbeiter an ein internes Netz.
W
- Wesentliche EinrichtungNIS2 und KRITIS
Kategorie nach NIS2 für Einrichtungen in besonders kritischen Sektoren, mit strengeren Pflichten und höheren Sanktionen.
- Wichtige EinrichtungNIS2 und KRITIS
Kategorie nach NIS2 für Einrichtungen in weiteren erfassten Sektoren mit reaktiver Aufsicht und Bußgeldobergrenze bis 7 Millionen Euro oder 1,4 Prozent.
X
- XDRTechnik und Schutz
Sicherheitsplattform, die Telemetrie aus Endgeräten, Netzwerk, Identitäten und Cloud zusammenführt und korreliert.
Z
- Zero TrustTechnik und Schutz
Sicherheitsmodell, das keinerlei impliziten Vertrauensvorschuss innerhalb des Netzwerks gewährt und jede Anfrage neu authentifiziert und autorisiert.
- Zero-Day-SchwachstelleIncident Response
Sicherheitslücke, die dem Hersteller noch nicht bekannt ist und für die noch kein Patch existiert.
§
- § 129 StGBIT-Strafrecht
Strafvorschrift, die das Gründen, sich beteiligen, Unterstützen oder Werben für eine kriminelle Vereinigung unter Strafe stellt; bei Ransomware-Zahlungen relevant.
- § 202a StGBIT-Strafrecht
Stellt das unbefugte Verschaffen besonders gesicherter Daten unter Strafe.
- § 202c StGBIT-Strafrecht
Stellt das Herstellen, Beschaffen oder Verbreiten von Hackertools und Zugangsdaten unter Strafe.
- § 263a StGBIT-Strafrecht
Stellt die Schädigung des Vermögens durch unrichtige Programmgestaltung, unrichtige Daten oder unbefugte Datenverwendung unter Strafe.
- § 303a StGBIT-Strafrecht
Stellt das rechtswidrige Löschen, Unterdrücken, Unbrauchbarmachen oder Verändern von Daten unter Strafe.
- § 42 BDSGDatenschutzrecht
Strafvorschrift des Bundesdatenschutzgesetzes für die unbefugte Verarbeitung personenbezogener Daten in bestimmten Konstellationen.
Dieser Beitrag gibt den Rechtsstand Stand: Juni 2026 wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.