IT-Strafrecht · Stand: Juni 2026

Sanktionsliste

Vom EU-Rat, der UNO oder den USA geführte Listen von Personen, Einrichtungen und Regionen, mit denen Geschäfte verboten oder genehmigungspflichtig sind.

Rechtsgrundlagen
  • EU-Verordnungen zu restriktiven Maßnahmen
  • AWG
  • AWV

Definition

Vom EU-Rat, der UNO oder den USA geführte Listen von Personen, Einrichtungen und Regionen, mit denen Geschäfte verboten oder genehmigungspflichtig sind.

Praxis

Vor jeder Lösegeldzahlung ist zu prüfen, ob der Empfänger oder eine mit ihm verbundene Person auf einer Sanktionsliste steht. Verstöße sind straf- und ordnungswidrigkeitsrechtlich sanktioniert.

Dieser Beitrag gibt den Rechtsstand Stand: Juni 2026 wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

Thomas Kolb LL.M.
Über den Autor
Thomas Kolb LL.M.

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, externer Datenschutzbeauftragter, CIPP/E. Partner bei Kolb Blickhan Partner Rechtsanwälte (Mannheim und Mainz).

Thomas Kolb begleitet Unternehmen seit über einem Jahrzehnt bei Cybervorfällen, einschließlich der Verhandlung mit Erpressern über Lösegeldforderungen, und berät zu NIS2, DSGVO-Meldepflichten und Geschäftsführerhaftung.

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