- EU-Verordnungen zu restriktiven Maßnahmen
- AWG
- AWV
Definition
Vom EU-Rat, der UNO oder den USA geführte Listen von Personen, Einrichtungen und Regionen, mit denen Geschäfte verboten oder genehmigungspflichtig sind.
Praxis
Vor jeder Lösegeldzahlung ist zu prüfen, ob der Empfänger oder eine mit ihm verbundene Person auf einer Sanktionsliste steht. Verstöße sind straf- und ordnungswidrigkeitsrechtlich sanktioniert.
Dieser Beitrag gibt den Rechtsstand Stand: Juni 2026 wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.
