Incident Response · Stand: Juni 2026

DDoS-Angriff

Verteilter Angriff zur Überlastung von Diensten durch massenhafte Anfragen von vielen Quellen, mit dem Ziel der Nichtverfügbarkeit.

Auch bekannt als: Distributed Denial of Service

Rechtsgrundlagen
  • § 303b StGB Computersabotage
  • § 30 NIS2UmsuCG

Definition

Verteilter Angriff zur Überlastung von Diensten durch massenhafte Anfragen von vielen Quellen, mit dem Ziel der Nichtverfügbarkeit.

Praxis

DDoS-Angriffe sind oft Druckmittel in Verhandlungen oder Ablenkung von parallelen Eindringversuchen. Schutz bieten DDoS-Filterdienste auf Provider- oder CDN-Ebene und ein dokumentierter Notfallprozess. Ein erheblicher Sicherheitsvorfall im Sinne von NIS2 kann auch durch DDoS ausgelöst werden.

Dieser Beitrag gibt den Rechtsstand Stand: Juni 2026 wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

Thomas Kolb LL.M.
Über den Autor
Thomas Kolb LL.M.

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, externer Datenschutzbeauftragter, CIPP/E. Partner bei Kolb Blickhan Partner Rechtsanwälte (Mannheim und Mainz).

Thomas Kolb begleitet Unternehmen seit über einem Jahrzehnt bei Cybervorfällen, einschließlich der Verhandlung mit Erpressern über Lösegeldforderungen, und berät zu NIS2, DSGVO-Meldepflichten und Geschäftsführerhaftung.

Zum vollständigen Autorenprofil