Auch bekannt als: Distributed Denial of Service
- § 303b StGB Computersabotage
- § 30 NIS2UmsuCG
Definition
Verteilter Angriff zur Überlastung von Diensten durch massenhafte Anfragen von vielen Quellen, mit dem Ziel der Nichtverfügbarkeit.
Praxis
DDoS-Angriffe sind oft Druckmittel in Verhandlungen oder Ablenkung von parallelen Eindringversuchen. Schutz bieten DDoS-Filterdienste auf Provider- oder CDN-Ebene und ein dokumentierter Notfallprozess. Ein erheblicher Sicherheitsvorfall im Sinne von NIS2 kann auch durch DDoS ausgelöst werden.
Dieser Beitrag gibt den Rechtsstand Stand: Juni 2026 wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.
