Akuter Cyberangriff? 24/7 Notfallnummer für Unternehmen — anwaltliche Soforthilfe.
Anrufen: +49 171 5160827
Leistung · Ransomware

Anwalt für Ransomware: Soforthilfe in der ersten Stunde

Wenn Systeme verschlüsselt sind, entscheiden Stunden über Bußgeldrisiko, Versicherungsdeckung und Reputation. Wir übernehmen die rechtliche Steuerung des Vorfalls.

Wann ein Anwalt für Ransomware unverzichtbar ist

Spätestens wenn Lösegeldforderungen im Raum stehen, Versicherer kontaktiert werden müssen oder eine Aufsichtsbehörde informiert wird, ist anwaltliche Begleitung Pflichtprogramm. Drei Konfliktlinien laufen parallel: Strafrecht (Zahlung an Angreifer), Datenschutzrecht (72-Stunden-Frist), Vertragsrecht (Versicherungsobliegenheiten). Wer eine dieser Linien falsch behandelt, riskiert in der jeweils anderen den Totalverlust , etwa eine Versicherungs-Leistungsfreiheit, weil das BSI-Frühwarnformular fehlerhaft ausgefüllt wurde.

Geschäftsleitungen haften persönlich, wenn Risikomanagementmaßnahmen nach § 38 BSIG-E nicht gebilligt oder überwacht wurden. Diese Haftung ist in der D&O nicht automatisch gedeckt , sie hängt vom Wortlaut der Cyberklausel ab. Wir prüfen beides parallel.

Was wir konkret tun

Wir übernehmen die rechtliche Einsatzleitung neben Ihrer IT-Forensik. Das umfasst die Erstellung einer rechtssicheren Meldung an die zuständige Aufsichtsbehörde, die Kommunikation mit dem BSI bei NIS2-Betroffenheit, die Prüfung jeder Lösegeldoption auf Sanktionslistenrisiken (EU-Verordnung 269/2014, US-OFAC SDN-Liste) und die Durchsetzung der Cyberpolice gegenüber dem Versicherer.

Parallel dokumentieren wir den Vorfall in einer Form, die später vor Gericht, vor der Aufsichtsbehörde und gegenüber dem Versicherer gleichermaßen Bestand hat. Diese Dokumentation ist nicht identisch mit dem IT-Forensikbericht , sie übersetzt forensische Befunde in rechtliche Tatbestände.

Konkretes Leistungsversprechen

  • 24/7-Soforthilfe innerhalb von 60 Minuten
  • Erstellung Datenpannenmeldung nach Art. 33 DSGVO
  • NIS2-Frühwarnung (24h) und Vorfallsmeldung (72h) ans BSI
  • Sanktionslistenprüfung jeder Zahlungsoption
  • Versicherungs-Obliegenheitsprüfung und Schadenmeldung
  • Begleitung ZAC/LKA-Anzeige
  • Geschäftsleitungs-Haftungsbewertung und D&O-Anzeige
  • Kommunikationsstrategie gegenüber Betroffenen und Presse

Fallszenarien aus der Praxis

Anonymisierte, repräsentative Mandatsverläufe. Keine Erfolgsversprechen.

Mittelständler aus dem Maschinenbau, 180 MA

Conti-Nachfolger verschlüsselt Produktionsdaten. Lösegeldforderung 1,2 Mio. USD. Ergebnis: Zahlung wegen Sanktionslistenrisiko abgelehnt, Wiederherstellung aus Offsite-Backup binnen 6 Tagen, BSI-Meldung fristgerecht, Cyberversicherung übernimmt Forensik- und Ertragsausfallschaden vollständig.

Steuerkanzlei mit 24 Berufsträgern

Akira-Variante verschlüsselt Mandantenakten und droht mit Veröffentlichung. Ergebnis: Art. 33+34-Meldungen an LfDI, Mandantenbenachrichtigung in abgestufter Form, Strafanzeige beim ZAC, keine Lösegeldzahlung, kein Bußgeld der Aufsichtsbehörde.

Honorar

LeistungBandbreiteHinweis
Stundensatz Soforthilfe260 bis 380 € netto/h24/7-Verfügbarkeit, Anrechnung auf spätere Pauschale möglich
Vorfallspauschale (Standardlage)ab 4.500 € nettoBis zu 3 Meldungen, Versicherungs-Erstkommunikation, schriftliche Risikobewertung
Komplexer Vorfall mit Datenleck8.500 bis 25.000 € nettoAbhängig von Betroffenenzahl und Aufsichtsbehörden-Verfahren

Bandbreiten netto, zzgl. USt. Verbindliche Vereinbarung vor Mandatsbeginn schriftlich.

Häufige Fragen

Wie schnell sind Sie nach einem Ransomware-Angriff erreichbar?
Über die 24/7-Notfallnummer melden wir uns innerhalb von 60 Minuten zurück. Die erste rechtliche Lageeinschätzung erfolgt in der Regel innerhalb der ersten zwei Stunden.
Übernehmen Sie auch die Verhandlung mit den Erpressern?
Wir verhandeln nicht direkt mit Tätergruppen, koordinieren aber die strafrechtliche und versicherungsrechtliche Begleitung einer Verhandlung, falls Sie sich nach Risikoabwägung dafür entscheiden. Operative Verhandlung übernehmen spezialisierte Negotiation-Firms; wir prüfen jede Zahlungsoption auf Sanktionslistenrisiken.
Was kostet anwaltliche Soforthilfe bei Ransomware?
Die meisten Mandate laufen über eine Vorfallspauschale ab 4.500 € netto, die Standardmeldungen, Versicherungs-Erstkommunikation und schriftliche Risikobewertung abdeckt. Bei umfangreichen Vorfällen rechnen wir nach Stundensatz von 260 bis 380 € netto ab.
Übernimmt die Cyberversicherung Ihre Kosten?
In den meisten Cyberpolicen sind Anwaltskosten für Datenschutzverteidigung und Ansprüche Dritter ausdrücklich mitversichert. Wir prüfen Ihre Police vor Mandatsbeginn und stimmen die Beauftragung mit dem Versicherer ab, damit keine Deckungslücke entsteht.
Müssen wir die Strafanzeige erstatten?
Es gibt keine generelle Anzeigepflicht, in vielen Fällen ist die Anzeige beim Zentralen Ansprechpartner Cybercrime (ZAC) aber strategisch sinnvoll , etwa für Versicherungsleistung, Sanktionsrisikobewertung und spätere zivilrechtliche Inanspruchnahme. Wir entscheiden gemeinsam, nachdem die Beweissicherung steht.

Mehr Hintergrund im Ratgeber

Dieser Beitrag gibt den Rechtsstand Stand: Juni 2026 wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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Thomas Kolb LL.M.
Über den Autor
Thomas Kolb LL.M.

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, externer Datenschutzbeauftragter, CIPP/E. Partner bei Kolb Blickhan Partner Rechtsanwälte (Mannheim und Mainz).

Thomas Kolb begleitet Unternehmen seit über einem Jahrzehnt bei Cybervorfällen, einschließlich der Verhandlung mit Erpressern über Lösegeldforderungen, und berät zu NIS2, DSGVO-Meldepflichten und Geschäftsführerhaftung.

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