Die ersten 60 Minuten
- Betroffene Accounts sperren, Sessions invalidieren.
- MFA-Tokens neu ausstellen, Passwort-Reset erzwingen.
- E-Mail-Header und Phishing-Mail im Original sichern.
- Endpoint-Telemetrie der letzten 30 Tage exportieren.
- Rechtliche und Forensik-Erstberatung aktivieren.
Wann ist Meldung Pflicht?
Sobald Zugang zu personenbezogenen Daten möglich war (E-Mail-Postfach, CRM, HR-System), greift Art. 33 DSGVO. Die Forensik muss innerhalb der 72 Stunden ein belastbares Bild liefern. Mehr im Ratgeber Datenpanne in 72 Stunden melden.
Folgevorfälle verhindern
Phishing ist häufig Vorstufe zu Business Email Compromise oder Ransomware. Die forensische Auswertung der ersten Mail entscheidet, ob weitere Postfächer kompromittiert sind. Siehe Business Email Compromise.
Häufige Fragen
- Ist ein Phishing-Vorfall meldepflichtig?
- Sobald Zugangsdaten oder personenbezogene Daten abgeflossen sein können, greift Art. 33 DSGVO. Die 72-Stunden-Frist startet ab Kenntniserlangung, nicht ab Vorfallsdatum.
- Müssen wir betroffene Kunden informieren?
- Bei hohem Risiko nach Art. 34 DSGVO ja. Bei reinen internen Zugangsdaten meist nicht, aber dokumentationspflichtig.
- Wie sichern wir Beweise?
- E-Mail-Header, Anhänge, Login-Logs und Endpoint-Telemetrie umgehend sichern, bevor IT-Resets erfolgen.
- Wer trägt den Schaden?
- Cyberpolicen decken Phishing-Folgen meist, sofern MFA und Awareness-Training nachweisbar sind. Wir prüfen die Obliegenheiten.
Weiterführend
Dieser Beitrag gibt den Rechtsstand Stand: Juni 2026 wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.
