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Soforthilfe · Phishing

Phishing-Vorfall: Was jetzt zählt

Phishing ist der häufigste Initialvektor für Datenpannen und Ransomware. Die ersten Stunden entscheiden über Schadensausmaß und Meldepflicht.

Die ersten 60 Minuten

  1. Betroffene Accounts sperren, Sessions invalidieren.
  2. MFA-Tokens neu ausstellen, Passwort-Reset erzwingen.
  3. E-Mail-Header und Phishing-Mail im Original sichern.
  4. Endpoint-Telemetrie der letzten 30 Tage exportieren.
  5. Rechtliche und Forensik-Erstberatung aktivieren.

Wann ist Meldung Pflicht?

Sobald Zugang zu personenbezogenen Daten möglich war (E-Mail-Postfach, CRM, HR-System), greift Art. 33 DSGVO. Die Forensik muss innerhalb der 72 Stunden ein belastbares Bild liefern. Mehr im Ratgeber Datenpanne in 72 Stunden melden.

Folgevorfälle verhindern

Phishing ist häufig Vorstufe zu Business Email Compromise oder Ransomware. Die forensische Auswertung der ersten Mail entscheidet, ob weitere Postfächer kompromittiert sind. Siehe Business Email Compromise.

Häufige Fragen

Ist ein Phishing-Vorfall meldepflichtig?
Sobald Zugangsdaten oder personenbezogene Daten abgeflossen sein können, greift Art. 33 DSGVO. Die 72-Stunden-Frist startet ab Kenntniserlangung, nicht ab Vorfallsdatum.
Müssen wir betroffene Kunden informieren?
Bei hohem Risiko nach Art. 34 DSGVO ja. Bei reinen internen Zugangsdaten meist nicht, aber dokumentationspflichtig.
Wie sichern wir Beweise?
E-Mail-Header, Anhänge, Login-Logs und Endpoint-Telemetrie umgehend sichern, bevor IT-Resets erfolgen.
Wer trägt den Schaden?
Cyberpolicen decken Phishing-Folgen meist, sofern MFA und Awareness-Training nachweisbar sind. Wir prüfen die Obliegenheiten.

Weiterführend

Dieser Beitrag gibt den Rechtsstand Stand: Juni 2026 wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

Thomas Kolb LL.M.
Über den Autor
Thomas Kolb LL.M.

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, externer Datenschutzbeauftragter, CIPP/E. Partner bei Kolb Blickhan Partner Rechtsanwälte (Mannheim und Mainz).

Thomas Kolb begleitet Unternehmen seit über einem Jahrzehnt bei Cybervorfällen, einschließlich der Verhandlung mit Erpressern über Lösegeldforderungen, und berät zu NIS2, DSGVO-Meldepflichten und Geschäftsführerhaftung.

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