IT-Strafrecht · Stand: Juni 2026

§ 303a StGB

Stellt das rechtswidrige Löschen, Unterdrücken, Unbrauchbarmachen oder Verändern von Daten unter Strafe.

Auch bekannt als: Datenveränderung

Rechtsgrundlagen
  • § 303a StGB

Definition

Stellt das rechtswidrige Löschen, Unterdrücken, Unbrauchbarmachen oder Verändern von Daten unter Strafe.

Praxis

Bei Ransomware regelmäßig erfüllt durch die Verschlüsselung der Daten. Strafanzeige sichert spätere Ermittlungen und ist Voraussetzung vieler Versicherungsleistungen.

Dieser Beitrag gibt den Rechtsstand Stand: Juni 2026 wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

Thomas Kolb LL.M.
Über den Autor
Thomas Kolb LL.M.

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, externer Datenschutzbeauftragter, CIPP/E. Partner bei Kolb Blickhan Partner Rechtsanwälte (Mannheim und Mainz).

Thomas Kolb begleitet Unternehmen seit über einem Jahrzehnt bei Cybervorfällen, einschließlich der Verhandlung mit Erpressern über Lösegeldforderungen, und berät zu NIS2, DSGVO-Meldepflichten und Geschäftsführerhaftung.

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