Auch bekannt als: AVV, Art. 28 DSGVO
- Art. 28 DSGVO
- Art. 29 DSGVO
Definition
Verarbeitung personenbezogener Daten durch einen Dienstleister im Auftrag und nach Weisung des Verantwortlichen.
Praxis
Mit jedem Auftragsverarbeiter ist ein schriftlicher Vertrag mit den Inhalten aus Art. 28 Abs. 3 DSGVO zu schliessen, einschließlich einer Beschreibung der TOM. Prüfung der Auftragsverarbeiter ist Pflicht des Verantwortlichen und Bestandteil der Lieferkettensicherheit nach NIS2.
Dieser Beitrag gibt den Rechtsstand Stand: Juni 2026 wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.
