Auch bekannt als: Vorbereiten des Ausspähens
- § 202c StGB
Definition
Stellt das Herstellen, Beschaffen oder Verbreiten von Hackertools und Zugangsdaten unter Strafe.
Praxis
Praktisch relevant für Strafanzeigen gegen Phishing-Infrastruktur. Für legale Penetrationstests ist eine ausdrückliche schriftliche Beauftragung Voraussetzung der Rechtfertigung.
Dieser Beitrag gibt den Rechtsstand Stand: Juni 2026 wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.
