Cyberversicherung · Stand: Juni 2026

Selbstbehalt

Betrag, den der Versicherungsnehmer im Schadenfall selbst trägt, bevor die Versicherung leistet.

Auch bekannt als: Eigenbeteiligung

Definition

Betrag, den der Versicherungsnehmer im Schadenfall selbst trägt, bevor die Versicherung leistet.

Praxis

Selbstbehalte in Cyberpolicen sind oft fünfstellig und werden je Schadenfall fällig. Höhe und Berechnungsgrundlage gehören zu den zentralen Verhandlungspunkten beim Abschluss.

Dieser Beitrag gibt den Rechtsstand Stand: Juni 2026 wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

Thomas Kolb LL.M.
Über den Autor
Thomas Kolb LL.M.

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, externer Datenschutzbeauftragter, CIPP/E. Partner bei Kolb Blickhan Partner Rechtsanwälte (Mannheim und Mainz).

Thomas Kolb begleitet Unternehmen seit über einem Jahrzehnt bei Cybervorfällen, einschließlich der Verhandlung mit Erpressern über Lösegeldforderungen, und berät zu NIS2, DSGVO-Meldepflichten und Geschäftsführerhaftung.

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