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Branche · Beratende Berufe

Cyberangriff auf Steuerkanzlei: Pflichten und Praxis

Steuerberater verarbeiten massenhaft sensible Mandantendaten. Ein Vorfall trifft Schweigepflicht, DSGVO und Berufsrecht parallel.

Der Sonderfall Steuerkanzlei

Steuerberater sind Berufsgeheimnisträger nach § 203 StGB. Mandantenkommunikation nach Cybervorfall ist gleichzeitig Pflicht (Vertrauensverhältnis) und Risiko (Strafbarkeit, wenn Inhalte falsch offengelegt werden). Hinzu kommt: Mandantendaten enthalten oft Daten Dritter (Arbeitnehmer, Geschäftspartner). Für diese gilt § 203 ebenfalls.

Die BStBK hat 2023 spezifische IT-Sicherheitshinweise veröffentlicht. Ein Vorfall ohne Umsetzung dieser Hinweise begründet regelmäßig den Vorwurf der fahrlässigen Pflichtverletzung.

Was wir konkret tun

Wir steuern Erstmeldung an die Landesdatenschutzbehörde, prüfen § 203-Strafbarkeit, formulieren rechtssichere Mandantenanschreiben (Differenzierung zwischen ‚betroffen' und ‚potenziell betroffen') und koordinieren mit DATEV oder anderen Dienstleistern die forensische Auswertung. Bei berufsrechtlichen Folgen begleiten wir das Verfahren vor der Steuerberaterkammer.

Konkretes Leistungsversprechen

  • § 203-Strafbarkeitsprüfung in 24h
  • Art. 33-Meldung Landesdatenschutzbehörde
  • Mandantenkommunikation rechtssicher formulieren
  • Koordination mit DATEV / IT-Dienstleister
  • Vertragsprüfung Berufsgeheimnis-Klauseln
  • Versicherungs-Schadenmeldung (Vermögensschaden + Cyber)
  • Begleitung vor Steuerberaterkammer
  • Verteidigung im Bußgeldverfahren

Fallszenarien aus der Praxis

Anonymisierte, repräsentative Mandatsverläufe. Keine Erfolgsversprechen.

Mittelständische Kanzlei, 18 Berufsträger

Ransomware verschlüsselt DATEV-Datenbestand. Mandantenanschreiben in 96h, kein Mandantenverlust > 5 %, Vermögensschadens-Haftpflicht trägt Schadensersatz, kein berufsrechtliches Verfahren.

Einzelkanzlei mit 4 Mitarbeitern

Business Email Compromise mit Fehlüberweisung. Anzeige bei Polizei, Versicherung trägt 80 %, Bußgeldverfahren der Datenschutzbehörde eingestellt nach Nachweis IT-Sicherheitsmaßnahmen.

Honorar

LeistungBandbreiteHinweis
Soforthilfe-Pauschale erste 48hab 2.800 € netto
Anschluss-Stundensatz240 bis 340 € netto/h
Mandantenkommunikation rechtssicherab 1.200 € netto
Berufsrechtliche Verteidigungab 4.500 € netto

Bandbreiten netto, zzgl. USt. Verbindliche Vereinbarung vor Mandatsbeginn schriftlich.

Häufige Fragen

Müssen wir alle Mandanten informieren?
Nein, nur tatsächlich Betroffene. § 203 StGB verbietet Offenlegung gegenüber Nichtbetroffenen. Eine ‚Sicherheitshalber an alle' kann selbst Pflichtverletzung sein.
Was sagt die BStBK zu IT-Sicherheit?
Die ‚Hinweise zur Informationssicherheit' der BStBK formulieren Mindeststandards für Kanzleien. Wer sie nicht umsetzt, hat im Vorfall keinen Verschuldensentschuldigungsgrund.
Greift die Vermögensschadens-Haftpflicht?
Für reine IT-Schäden meist nicht. Cyberpolicen sind separat zu prüfen. Wir machen den Abgleich.
Was passiert mit laufenden Fristen (USt-VA, Lohn)?
Fristverlängerungen sind beim Finanzamt zu beantragen, in der Praxis bei Vorfall regelmäßig gewährt. Wir formulieren die Anträge.

Mehr Hintergrund im Ratgeber

Dieser Beitrag gibt den Rechtsstand Stand: Juni 2026 wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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Thomas Kolb LL.M.
Über den Autor
Thomas Kolb LL.M.

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, externer Datenschutzbeauftragter, CIPP/E. Partner bei Kolb Blickhan Partner Rechtsanwälte (Mannheim und Mainz).

Thomas Kolb begleitet Unternehmen seit über einem Jahrzehnt bei Cybervorfällen, einschließlich der Verhandlung mit Erpressern über Lösegeldforderungen, und berät zu NIS2, DSGVO-Meldepflichten und Geschäftsführerhaftung.

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