Der Sonderfall Steuerkanzlei
Steuerberater sind Berufsgeheimnisträger nach § 203 StGB. Mandantenkommunikation nach Cybervorfall ist gleichzeitig Pflicht (Vertrauensverhältnis) und Risiko (Strafbarkeit, wenn Inhalte falsch offengelegt werden). Hinzu kommt: Mandantendaten enthalten oft Daten Dritter (Arbeitnehmer, Geschäftspartner). Für diese gilt § 203 ebenfalls.
Die BStBK hat 2023 spezifische IT-Sicherheitshinweise veröffentlicht. Ein Vorfall ohne Umsetzung dieser Hinweise begründet regelmäßig den Vorwurf der fahrlässigen Pflichtverletzung.
Was wir konkret tun
Wir steuern Erstmeldung an die Landesdatenschutzbehörde, prüfen § 203-Strafbarkeit, formulieren rechtssichere Mandantenanschreiben (Differenzierung zwischen ‚betroffen' und ‚potenziell betroffen') und koordinieren mit DATEV oder anderen Dienstleistern die forensische Auswertung. Bei berufsrechtlichen Folgen begleiten wir das Verfahren vor der Steuerberaterkammer.
Konkretes Leistungsversprechen
- § 203-Strafbarkeitsprüfung in 24h
- Art. 33-Meldung Landesdatenschutzbehörde
- Mandantenkommunikation rechtssicher formulieren
- Koordination mit DATEV / IT-Dienstleister
- Vertragsprüfung Berufsgeheimnis-Klauseln
- Versicherungs-Schadenmeldung (Vermögensschaden + Cyber)
- Begleitung vor Steuerberaterkammer
- Verteidigung im Bußgeldverfahren
Fallszenarien aus der Praxis
Anonymisierte, repräsentative Mandatsverläufe. Keine Erfolgsversprechen.
Ransomware verschlüsselt DATEV-Datenbestand. Mandantenanschreiben in 96h, kein Mandantenverlust > 5 %, Vermögensschadens-Haftpflicht trägt Schadensersatz, kein berufsrechtliches Verfahren.
Business Email Compromise mit Fehlüberweisung. Anzeige bei Polizei, Versicherung trägt 80 %, Bußgeldverfahren der Datenschutzbehörde eingestellt nach Nachweis IT-Sicherheitsmaßnahmen.
Honorar
| Leistung | Bandbreite | Hinweis |
|---|---|---|
| Soforthilfe-Pauschale erste 48h | ab 2.800 € netto | — |
| Anschluss-Stundensatz | 240 bis 340 € netto/h | — |
| Mandantenkommunikation rechtssicher | ab 1.200 € netto | — |
| Berufsrechtliche Verteidigung | ab 4.500 € netto | — |
Bandbreiten netto, zzgl. USt. Verbindliche Vereinbarung vor Mandatsbeginn schriftlich.
Häufige Fragen
- Müssen wir alle Mandanten informieren?
- Nein, nur tatsächlich Betroffene. § 203 StGB verbietet Offenlegung gegenüber Nichtbetroffenen. Eine ‚Sicherheitshalber an alle' kann selbst Pflichtverletzung sein.
- Was sagt die BStBK zu IT-Sicherheit?
- Die ‚Hinweise zur Informationssicherheit' der BStBK formulieren Mindeststandards für Kanzleien. Wer sie nicht umsetzt, hat im Vorfall keinen Verschuldensentschuldigungsgrund.
- Greift die Vermögensschadens-Haftpflicht?
- Für reine IT-Schäden meist nicht. Cyberpolicen sind separat zu prüfen. Wir machen den Abgleich.
- Was passiert mit laufenden Fristen (USt-VA, Lohn)?
- Fristverlängerungen sind beim Finanzamt zu beantragen, in der Praxis bei Vorfall regelmäßig gewährt. Wir formulieren die Anträge.
Mehr Hintergrund im Ratgeber
Dieser Beitrag gibt den Rechtsstand Stand: Juni 2026 wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.






