NIS2 und KRITIS · Stand: Juni 2026

Wichtige Einrichtung

Kategorie nach NIS2 für Einrichtungen in weiteren erfassten Sektoren mit reaktiver Aufsicht und Bußgeldobergrenze bis 7 Millionen Euro oder 1,4 Prozent.

Rechtsgrundlagen
  • NIS2UmsuCG
  • Anlage 2 NIS2UmsuCG

Definition

Kategorie nach NIS2 für Einrichtungen in weiteren erfassten Sektoren mit reaktiver Aufsicht und Bußgeldobergrenze bis 7 Millionen Euro oder 1,4 Prozent.

Praxis

Auch wichtige Einrichtungen müssen das volle Risikomanagement aus NIS2 umsetzen. Die Aufsicht wird typischerweise nach Hinweisen oder Vorfällen tätig.

Dieser Beitrag gibt den Rechtsstand Stand: Juni 2026 wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

Thomas Kolb LL.M.
Über den Autor
Thomas Kolb LL.M.

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, externer Datenschutzbeauftragter, CIPP/E. Partner bei Kolb Blickhan Partner Rechtsanwälte (Mannheim und Mainz).

Thomas Kolb begleitet Unternehmen seit über einem Jahrzehnt bei Cybervorfällen, einschließlich der Verhandlung mit Erpressern über Lösegeldforderungen, und berät zu NIS2, DSGVO-Meldepflichten und Geschäftsführerhaftung.

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