- NIS2UmsuCG
- Anlage 2 NIS2UmsuCG
Definition
Kategorie nach NIS2 für Einrichtungen in weiteren erfassten Sektoren mit reaktiver Aufsicht und Bußgeldobergrenze bis 7 Millionen Euro oder 1,4 Prozent.
Praxis
Auch wichtige Einrichtungen müssen das volle Risikomanagement aus NIS2 umsetzen. Die Aufsicht wird typischerweise nach Hinweisen oder Vorfällen tätig.
Dieser Beitrag gibt den Rechtsstand Stand: Juni 2026 wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.
