Akuter Cyberangriff? 24/7 Notfallnummer für Unternehmen — anwaltliche Soforthilfe.
Anrufen: +49 171 5160827
Leistung · IT-Sicherheitsvorfall

Anwalt für IT-Sicherheitsvorfall

Nicht jeder Sicherheitsvorfall ist Ransomware. Phishing, Account-Übernahme, fehlkonfigurierte Cloud-Services oder Insider-Vorfälle haben jeweils eigene rechtliche Folgen. Wir ordnen ein und steuern die nächsten Schritte.

Wann der ‚IT-Vorfall' rechtlich relevant wird

Viele Vorfälle starten harmlos: ein gemeldeter Phishing-Klick, ein verdächtiger Login aus dem Ausland, ein offen liegender Storage-Bucket. Die rechtliche Relevanz hängt nicht vom Angriffsweg ab, sondern davon, ob personenbezogene Daten betroffen sein können, ob NIS2-Pflichten ausgelöst werden und ob Vertragsverpflichtungen gegenüber Kunden bestehen (Auftragsverarbeitung Art. 28 DSGVO).

Die Praxiserfahrung: Wer einen Vorfall früh anwaltlich einordnen lässt, vermeidet die teuren Konstellationen, in denen eine vermeintlich kleine Auffälligkeit Wochen später ein Bußgeldverfahren auslöst.

Was wir konkret übernehmen

Wir starten mit einem strukturierten Erstgespräch (60 bis 90 Minuten), in dem wir die rechtliche Lage einschätzen und Sofortmaßnahmen festlegen. Wenn meldepflichtige Tatbestände vorliegen, erstellen wir die Meldungen fristgerecht. Wenn nicht, dokumentieren wir die Entscheidung in einer Form, die im Nachgang Bestand hat.

Bei länger laufenden Vorfällen koordinieren wir Forensik, Versicherer, Datenschutzbeauftragten und Geschäftsleitung in regelmäßigen Lageterminen.

Konkretes Leistungsversprechen

  • Rechtliche Lageeinschätzung binnen 2 Stunden
  • Meldepflichtprüfung DSGVO / NIS2 / sektorspezifisch
  • Erstellung erforderlicher Meldungen
  • Auftragsverarbeitungs-Kommunikation Art. 28 DSGVO
  • Geschäftsleitungs-Risikoeinschätzung
  • Begleitung Versicherer und Forensik
  • Dokumentation für interne und externe Prüfungen
  • Übergabe in Regelbetrieb mit Lessons-Learned

Fallszenarien aus der Praxis

Anonymisierte, repräsentative Mandatsverläufe. Keine Erfolgsversprechen.

SaaS-Anbieter, Account-Übernahme über kompromittiertes Admin-Token

Ergebnis: Lageeinschätzung ergibt zwei Auftraggeber als potenziell betroffen, Art. 33-Meldung an LfDI, Information beider Kunden nach Art. 28, keine Bußgeldverfolgung.

Bauträger, fehlgesendete E-Mail mit 240 Mietverhältnissen

Ergebnis: Risikoanalyse nach Art. 34 ergibt keine Benachrichtigungspflicht (Empfänger vertrauensvoll), Meldung an Aufsichtsbehörde mit dokumentierter Ermessensabwägung, keine Sanktion.

Honorar

LeistungBandbreiteHinweis
Strukturierte Lageeinschätzungab 850 € netto90 Minuten Termin plus schriftliche Zusammenfassung
Vorfallspauschaleab 2.500 € nettoBei meldepflichtigem Vorfall ohne Großschadenlage
Stundensatz220 bis 320 € netto/hBei längerer Begleitung oder Behördenkorrespondenz

Bandbreiten netto, zzgl. USt. Verbindliche Vereinbarung vor Mandatsbeginn schriftlich.

Häufige Fragen

Wann ist ein IT-Vorfall überhaupt rechtlich relevant?
Sobald personenbezogene Daten betroffen sein können (DSGVO), das Unternehmen NIS2-pflichtig ist und die Verfügbarkeit/Integrität wesentlicher Dienste betroffen ist, oder Auftragsverarbeitungsverträge eine Informationspflicht vorsehen. Wir prüfen alle drei Ebenen in der Lageeinschätzung.
Was kostet eine rechtliche Lageeinschätzung?
Eine strukturierte Lageeinschätzung mit 90-Minuten-Termin und schriftlicher Zusammenfassung beginnt bei 850 € netto. Wird daraus ein meldepflichtiger Vorfall, läuft die Begleitung über eine Vorfallspauschale ab 2.500 €.
Übernehmen Sie auch nur die Beratung, ohne Mandat im Vorfall?
Ja. In vielen Fällen reicht ein einzelnes Beratungsgespräch mit schriftlichem Memo. Wir steuern den Vorfall nur dann operativ, wenn Sie das wünschen.
Wie schnell sind Sie verfügbar?
Über die 24/7-Notfallnummer melden wir uns binnen 60 Minuten zurück. Eine erste schriftliche Lageeinschätzung liegt in der Regel binnen 4 Stunden vor.

Mehr Hintergrund im Ratgeber

Dieser Beitrag gibt den Rechtsstand Stand: Juni 2026 wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

Google
4.7 ★★★★★
50 Bewertungen
ProvenExpert
ProvenExpert
4.78 ★★★★★
156 Bewertungen · 100% Empfehlungen
Frankfurter Allgemeine ZeitungDer SpiegelTagesspiegelMannheimer MorgenAllgemeine ZeitungDarmstädter Echo
Thomas Kolb LL.M.
Über den Autor
Thomas Kolb LL.M.

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, externer Datenschutzbeauftragter, CIPP/E. Partner bei Kolb Blickhan Partner Rechtsanwälte (Mannheim und Mainz).

Thomas Kolb begleitet Unternehmen seit über einem Jahrzehnt bei Cybervorfällen, einschließlich der Verhandlung mit Erpressern über Lösegeldforderungen, und berät zu NIS2, DSGVO-Meldepflichten und Geschäftsführerhaftung.

Zum vollständigen Autorenprofil