Kosten · Cyberangriff

Was kostet ein Anwalt bei Cyberangriff

Anwaltskosten nach einem Cyberangriff hängen vom Vorfallstyp, der Meldekomplexität und der Anzahl beteiligter Behörden ab. Diese Übersicht zeigt die in unserer Praxis üblichen Bandbreiten , und welche Kosten die Cyberversicherung in der Regel trägt.

Drei Abrechnungsmodelle

Erstens: Pauschale je Vorfallstyp. Üblich bei Standardvorfällen mit klar absehbarem Aufwand (Datenpanne ohne Bußgeldverfahren, Ransomware-Soforthilfe ohne langwierige Verhandlung). Zweitens: Stundensatz, üblich bei offenen Lagen und langer Begleitung. Drittens: RVG nach Streitwert, ausschließlich relevant in gerichtlichen Verfahren (Bußgeldklage, Schadensersatzprozess, Deckungsklage gegen Cyberversicherer).

In der Praxis kombinieren wir die Modelle: Pauschale für die Soforthilfe, anschließend Stundensatz für die Bußgeldverteidigung, RVG für die ggf. notwendige Klage.

Welche Kosten die Cyberversicherung übernimmt

Standard-Cyberpolicen decken regelmäßig: Anwaltskosten der ‚datenschutzrechtlichen Verteidigung' (Behördenkorrespondenz, Bußgeldverteidigung), Kosten der Abwehr von Drittansprüchen (Art. 82 DSGVO), Kosten der Erstkommunikation mit Aufsichtsbehörden. Häufig nicht gedeckt: präventive Compliance-Beratung, NIS2-Implementierung, Beratung der Geschäftsleitung zur eigenen Haftung (Schnittstelle zur D&O).

Übersicht der Honorare

LeistungBandbreiteHinweis
Erstgespräch mit schriftlicher Lageeinschätzung850 bis 1.200 € netto
Datenpanne Standard (Meldung + Doku + Risikoanalyse)ab 1.800 € netto
Ransomware-Soforthilfe Pauschaleab 4.500 € netto
NIS2-Betroffenheitsprüfung1.800 bis 3.500 € netto
Bußgeldverteidigung im Anhörungsverfahrenab 5.500 € netto
Stundensatz Standard220 bis 320 € netto/h
Stundensatz Soforthilfe 24/7260 bis 380 € netto/h
Klagen vor LG/OLGRVG nach Streitwert

Bandbreiten netto, zzgl. USt. Verbindliche Vereinbarung vor Mandatsbeginn schriftlich.

Häufige Fragen

Was kostet ein Anwalt nach einem Cyberangriff?
Vorfallspauschale ab 2.500 € netto bei Standardlage, ab 4.500 € netto bei Ransomware-Soforthilfe. Stundensätze branchenüblich 220 bis 380 € netto, abhängig von Komplexität und 24/7-Verfügbarkeit.
Übernimmt die Cyberversicherung die Anwaltskosten?
In den meisten Policen sind Anwaltskosten der Datenschutzverteidigung und der Abwehr von Drittansprüchen mitversichert, oft mit Subselbstbehalt. Wir stimmen die Beauftragung vor Mandatsbeginn mit dem Versicherer ab.
Was ist günstiger: Pauschale oder Stundensatz?
Bei klar absehbarem Aufwand ist die Pauschale günstiger und planbarer. Bei offenen Lagen mit unklarem Umfang ist der Stundensatz fairer für beide Seiten. Wir machen vor Mandatsbeginn einen schriftlichen Vorschlag.
Gibt es ein kostenfreies Erstgespräch?
Eine erste telefonische Lageeinschätzung von 15 bis 20 Minuten ist kostenfrei. Eine ausführliche schriftliche Bewertung mit konkreten Handlungsempfehlungen rechnen wir mit 850 bis 1.200 € netto ab, in der Regel anrechenbar auf ein anschließendes Mandat.
Können die Kosten beim Verursacher des Angriffs eingefordert werden?
Theoretisch ja (§ 823 BGB gegen den Angreifer, ggf. § 280 BGB gegen verantwortliche Dienstleister). Praktisch ist der Angreifer regelmäßig nicht greifbar. Realistische Erstattungspfade sind die Cyberversicherung und ggf. die Berufshaftpflicht eines IT-Dienstleisters.

Mehr Hintergrund im Ratgeber

Dieser Beitrag gibt den Rechtsstand Stand: Juni 2026 wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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Thomas Kolb LL.M.
Über den Autor
Thomas Kolb LL.M.

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, externer Datenschutzbeauftragter, CIPP/E. Partner bei Kolb Blickhan Partner Rechtsanwälte (Mannheim und Mainz).

Thomas Kolb begleitet Unternehmen seit über einem Jahrzehnt bei Cybervorfällen, einschließlich der Verhandlung mit Erpressern über Lösegeldforderungen, und berät zu NIS2, DSGVO-Meldepflichten und Geschäftsführerhaftung.

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