Drei Abrechnungsmodelle
Erstens: Pauschale je Vorfallstyp. Üblich bei Standardvorfällen mit klar absehbarem Aufwand (Datenpanne ohne Bußgeldverfahren, Ransomware-Soforthilfe ohne langwierige Verhandlung). Zweitens: Stundensatz, üblich bei offenen Lagen und langer Begleitung. Drittens: RVG nach Streitwert, ausschließlich relevant in gerichtlichen Verfahren (Bußgeldklage, Schadensersatzprozess, Deckungsklage gegen Cyberversicherer).
In der Praxis kombinieren wir die Modelle: Pauschale für die Soforthilfe, anschließend Stundensatz für die Bußgeldverteidigung, RVG für die ggf. notwendige Klage.
Welche Kosten die Cyberversicherung übernimmt
Standard-Cyberpolicen decken regelmäßig: Anwaltskosten der ‚datenschutzrechtlichen Verteidigung' (Behördenkorrespondenz, Bußgeldverteidigung), Kosten der Abwehr von Drittansprüchen (Art. 82 DSGVO), Kosten der Erstkommunikation mit Aufsichtsbehörden. Häufig nicht gedeckt: präventive Compliance-Beratung, NIS2-Implementierung, Beratung der Geschäftsleitung zur eigenen Haftung (Schnittstelle zur D&O).
Übersicht der Honorare
| Leistung | Bandbreite | Hinweis |
|---|---|---|
| Erstgespräch mit schriftlicher Lageeinschätzung | 850 bis 1.200 € netto | — |
| Datenpanne Standard (Meldung + Doku + Risikoanalyse) | ab 1.800 € netto | — |
| Ransomware-Soforthilfe Pauschale | ab 4.500 € netto | — |
| NIS2-Betroffenheitsprüfung | 1.800 bis 3.500 € netto | — |
| Bußgeldverteidigung im Anhörungsverfahren | ab 5.500 € netto | — |
| Stundensatz Standard | 220 bis 320 € netto/h | — |
| Stundensatz Soforthilfe 24/7 | 260 bis 380 € netto/h | — |
| Klagen vor LG/OLG | RVG nach Streitwert | — |
Bandbreiten netto, zzgl. USt. Verbindliche Vereinbarung vor Mandatsbeginn schriftlich.
Häufige Fragen
- Was kostet ein Anwalt nach einem Cyberangriff?
- Vorfallspauschale ab 2.500 € netto bei Standardlage, ab 4.500 € netto bei Ransomware-Soforthilfe. Stundensätze branchenüblich 220 bis 380 € netto, abhängig von Komplexität und 24/7-Verfügbarkeit.
- Übernimmt die Cyberversicherung die Anwaltskosten?
- In den meisten Policen sind Anwaltskosten der Datenschutzverteidigung und der Abwehr von Drittansprüchen mitversichert, oft mit Subselbstbehalt. Wir stimmen die Beauftragung vor Mandatsbeginn mit dem Versicherer ab.
- Was ist günstiger: Pauschale oder Stundensatz?
- Bei klar absehbarem Aufwand ist die Pauschale günstiger und planbarer. Bei offenen Lagen mit unklarem Umfang ist der Stundensatz fairer für beide Seiten. Wir machen vor Mandatsbeginn einen schriftlichen Vorschlag.
- Gibt es ein kostenfreies Erstgespräch?
- Eine erste telefonische Lageeinschätzung von 15 bis 20 Minuten ist kostenfrei. Eine ausführliche schriftliche Bewertung mit konkreten Handlungsempfehlungen rechnen wir mit 850 bis 1.200 € netto ab, in der Regel anrechenbar auf ein anschließendes Mandat.
- Können die Kosten beim Verursacher des Angriffs eingefordert werden?
- Theoretisch ja (§ 823 BGB gegen den Angreifer, ggf. § 280 BGB gegen verantwortliche Dienstleister). Praktisch ist der Angreifer regelmäßig nicht greifbar. Realistische Erstattungspfade sind die Cyberversicherung und ggf. die Berufshaftpflicht eines IT-Dienstleisters.
Mehr Hintergrund im Ratgeber
Dieser Beitrag gibt den Rechtsstand Stand: Juni 2026 wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.






