NIS2 und KRITIS · Stand: Juni 2026

BSI

Bundesoberbehörde mit Zuständigkeit für Cybersicherheit des Bundes und Aufsicht über NIS2- und KRITIS-Pflichten.

Auch bekannt als: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

Rechtsgrundlagen
  • BSIG

Definition

Bundesoberbehörde mit Zuständigkeit für Cybersicherheit des Bundes und Aufsicht über NIS2- und KRITIS-Pflichten.

Praxis

Das BSI ist Adressat der NIS2-Meldungen, Herausgeber des Grundschutzkompendiums und der CERT-Bund-Warnungen. Eine frühe Kontaktaufnahme im Vorfall ist sinnvoll und bei NIS2-Pflichtigen verpflichtend.

Dieser Beitrag gibt den Rechtsstand Stand: Juni 2026 wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

Thomas Kolb LL.M.
Über den Autor
Thomas Kolb LL.M.

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, externer Datenschutzbeauftragter, CIPP/E. Partner bei Kolb Blickhan Partner Rechtsanwälte (Mannheim und Mainz).

Thomas Kolb begleitet Unternehmen seit über einem Jahrzehnt bei Cybervorfällen, einschließlich der Verhandlung mit Erpressern über Lösegeldforderungen, und berät zu NIS2, DSGVO-Meldepflichten und Geschäftsführerhaftung.

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