Leistung · DSGVO-Bußgeld

Anwalt für DSGVO-Bußgeld: Verteidigung und Klage

Die Aufsichtsbehörden bemessen Bußgelder nach den EDSA-Leitlinien 04/2022. Wer die Bemessungsfaktoren systematisch angreift, reduziert das Bußgeld im Schnitt erheblich.

Warum systematische Verteidigung entscheidend ist

DSGVO-Bußgelder werden in fünf Stufen berechnet: Schweregrad des Verstoßes, Umsatzbezug, dynamische Faktoren (mildernde/erschwerende), Höchstgrenze nach Art. 83 Abs. 4/5 DSGVO und Verhältnismäßigkeit. An jeder Stufe lässt sich angreifen , fehlende Vorsätzlichkeit, kooperatives Verhalten, ergriffene Abhilfemaßnahmen, geringe Betroffenenzahl, kurze Expositionsdauer.

Die Aufsichtsbehörden begründen ihre Bußgelder oft nur knapp. Eine substantiierte Stellungnahme im Anhörungsverfahren zwingt die Behörde zur Auseinandersetzung mit jedem Bemessungsfaktor. In der Praxis führt das in vielen Fällen zu einer deutlichen Reduktion vor Erlass des Bescheids.

Was wir konkret übernehmen

Wir analysieren den Anhörungsbescheid, identifizieren die kritischen Bemessungspunkte und legen eine schriftliche Stellungnahme nach § 55 OWiG vor. Inhaltlich argumentieren wir entlang der EDSA-Leitlinien und der Bußgeldpraxis der jeweiligen LfDI.

Wird der Bescheid trotzdem erlassen, prüfen wir die Erfolgsaussichten einer Klage nach § 41 BDSG vor dem zuständigen LG (in Bayern: Verwaltungsgericht). Die Klagefrist beträgt zwei Wochen ab Zustellung , wir starten parallel zur Stellungnahme die Vorbereitung.

Konkretes Leistungsversprechen

  • Analyse Anhörungsbescheid nach EDSA-Leitlinien
  • Substantiierte Stellungnahme nach § 55 OWiG
  • Verhandlung mit Aufsichtsbehörde zur Verfahrenseinstellung
  • Klage gegen Bußgeldbescheid nach § 41 BDSG
  • Beweisanträge zu Bemessungsfaktoren
  • Verteidigung im Hauptverhandlungstermin
  • Berufung vor OLG bei Rechtsfragen grundsätzlicher Bedeutung
  • Begleitung paralleler Schadensersatzklagen Art. 82 DSGVO

Fallszenarien aus der Praxis

Anonymisierte, repräsentative Mandatsverläufe. Keine Erfolgsversprechen.

Mittelständler, angekündigtes Bußgeld 480.000 €

Vorwurf: unzureichende TOM nach Art. 32 DSGVO. Ergebnis: Stellungnahme legt umgesetzte Maßnahmen und kurze Expositionsdauer dar, Bußgeld auf 95.000 € reduziert, keine Klage erforderlich.

E-Commerce-Plattform, Bußgeldbescheid 1,2 Mio. €

Vorwurf: fehlende Rechtsgrundlage für Tracking. Ergebnis: Klage vor LG, Vergleich nach Beweisaufnahme über 320.000 €, Implementierung eines neuen Einwilligungsmodells.

Honorar

LeistungBandbreiteHinweis
Stellungnahme Anhörungsverfahrenab 5.500 € nettoPauschale für Sachverhaltsanalyse, EDSA-Argumentation, Schriftsatz
Klage gegen BußgeldbescheidRVG nach StreitwertBei Streitwerten >100.000 € regelmäßig Honorarvereinbarung
Stundensatz260 bis 380 € netto/hBei sehr großen Verfahren oder mehreren Aufsichtsbehörden

Bandbreiten netto, zzgl. USt. Verbindliche Vereinbarung vor Mandatsbeginn schriftlich.

Häufige Fragen

Wie hoch sind DSGVO-Bußgelder typischerweise?
Die Bandbreite reicht von wenigen tausend Euro (kleine Meldepflichtverletzung) bis über 1 Mrd. € (Meta 2023). EDSA-Leitlinien 04/2022 geben pro Verstoßart Stufen vor. Wer eine Aufsichtsbehörden-Anhörung erhält, kann mit fünf- bis siebenstelligen Bandbreiten rechnen.
Wie schnell muss ich auf die Anhörung reagieren?
Die Aufsichtsbehörde setzt die Frist regelmäßig auf 2 bis 4 Wochen. Eine Fristverlängerung ist möglich, sollte aber nicht für taktisches Aufschieben verbraucht werden. Wir starten innerhalb von 5 Werktagen nach Mandatserteilung.
Was kostet die Bußgeldverteidigung?
Die Pauschale für eine Stellungnahme im Anhörungsverfahren beginnt bei 5.500 € netto. Klagen vor dem LG rechnen nach RVG (Streitwert) ab; bei Bußgeldern über 100.000 € vereinbaren wir regelmäßig erfolgsabhängige Bestandteile.
Übernimmt die Cyberversicherung die Verteidigungskosten?
Viele Cyberpolicen decken die Kosten der ‚Datenschutzrechtlichen Verteidigung' ausdrücklich, in der Regel mit Subselbstbehalt. Wir stimmen die Beauftragung mit dem Versicherer ab.
Wie hoch sind die Erfolgsaussichten einer Klage?
Die ersten LG-Entscheidungen zu hohen DSGVO-Bußgeldern (z. B. LG Bonn 1&1, LG Berlin Deutsche Wohnen) zeigen, dass Klage spürbare Reduktionen erreichen kann. Belastbare Quoten gibt es bei der noch jungen Spruchpraxis nicht , wir bewerten den Einzelfall vor Klageerhebung schriftlich.

Mehr Hintergrund im Ratgeber

Dieser Beitrag gibt den Rechtsstand Stand: Juni 2026 wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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Thomas Kolb LL.M.
Über den Autor
Thomas Kolb LL.M.

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, externer Datenschutzbeauftragter, CIPP/E. Partner bei Kolb Blickhan Partner Rechtsanwälte (Mannheim und Mainz).

Thomas Kolb begleitet Unternehmen seit über einem Jahrzehnt bei Cybervorfällen, einschließlich der Verhandlung mit Erpressern über Lösegeldforderungen, und berät zu NIS2, DSGVO-Meldepflichten und Geschäftsführerhaftung.

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