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DSGVO-Bußgeldrechner nach Art. 83

Bandbreitenberechnung auf Basis Umsatz, Schwere und Verstoßart. Realistische Werte für deutsche Aufsichtsbehörden — nicht das theoretische Maximum.

Realistische Bandbreite (deutsche Aufsicht)
50.000 € bis 300.000 €
Theoretisches Maximum nach Art. 83: 10.000.000 €

Wie die Berechnung funktioniert

Grundlage ist der höhere Wert aus festem Maximum (10 oder 20 Mio. €) und prozentualem Umsatzanteil (2 oder 4 %) gemäß Art. 83 Abs. 4 oder 5 DSGVO. Auf diese Basis wird ein Bandbreiten-Faktor angewendet, der auf der Auswertung deutscher Aufsichtsverfahren der letzten Jahre beruht (BfDI- und LfDI-Tätigkeitsberichte 2022 bis 2024). Wir folgen dem 5-Stufen-Modell des EDSA-Leitfadens 04/2022.

Konkrete Bußgelder können erheblich abweichen. Faktoren wie Kooperation, dokumentierte TOMs nach Art. 32 DSGVO, fristgerechte Meldung nach Art. 33 DSGVO und vorhandene Datenschutzorganisation wirken stark dämpfend. Vorsätzliche Verstöße, Verschleierung und Vorkaten wirken erhöhend.

Mehr Details: Datenpanne-Bußgeld Report 2026.

Was das Bußgeld am stärksten beeinflusst

  • Fristgerechte Meldung nach Art. 33 DSGVO (72 Stunden)
  • Dokumentierte TOMs nach Art. 32 DSGVO
  • Kooperationsbereitschaft mit der Aufsicht
  • Schadensbegrenzungsmaßnahmen nach Vorfall
  • Bisherige Verfahren und Auflagen
  • Datenkategorien (Art. 9 DSGVO besonders sensibel)

Häufige Fragen

Wie wird ein DSGVO-Bußgeld bestimmt?
Nach Art. 83 DSGVO unter Berücksichtigung von Schwere, Dauer, Vorsatz, ergriffenen Maßnahmen, Umsatz und Vorkaten. Der EDSA-Leitfaden 04/2022 konkretisiert die Berechnung in 5 Stufen.
Was sind die maximalen Bußgeldhöhen?
Bis 10 Mio. € oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes bei Verstößen nach Art. 83 Abs. 4 DSGVO. Bis 20 Mio. € oder 4 % bei Verstößen nach Art. 83 Abs. 5 DSGVO. Maßgeblich ist der höhere Wert.
Wie realistisch sind Maximalbußgelder?
Selten. Die deutschen Aufsichtsbehörden bewegen sich meist im unteren bis mittleren Bereich. Datenbasis: BfDI-Tätigkeitsbericht 2024 und Landesberichte. Höchstbußgelder treffen vor allem Plattformkonzerne.
Was reduziert das Bußgeld am stärksten?
Kooperation mit der Aufsicht, dokumentierte TOMs nach Art. 32 DSGVO, fristgerechte Meldung nach Art. 33 DSGVO und ein nachgewiesenes Datenschutzmanagement. Verzögerte oder verharmlosende Kommunikation wirkt schadenserhöhend.

Weiterführend

Dieser Beitrag gibt den Rechtsstand Stand: Juni 2026 wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

Thomas Kolb LL.M.
Über den Autor
Thomas Kolb LL.M.

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, externer Datenschutzbeauftragter, CIPP/E. Partner bei Kolb Blickhan Partner Rechtsanwälte (Mannheim und Mainz).

Thomas Kolb begleitet Unternehmen seit über einem Jahrzehnt bei Cybervorfällen, einschließlich der Verhandlung mit Erpressern über Lösegeldforderungen, und berät zu NIS2, DSGVO-Meldepflichten und Geschäftsführerhaftung.

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