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Soforthilfe · Datendiebstahl

Datendiebstahl: Erste Schritte und Recht

Datenabfluss durch Insider oder externe Angreifer trifft Vertraulichkeit unmittelbar. Meldepflicht und Strafanzeige laufen parallel.

Insider oder Externer?

Die rechtliche Bewertung weicht ab: Insider lösen oft arbeitsrechtliche Folgen (fristlose Kündigung, Schadensersatz) aus, Externe regelmäßig Strafanzeige nach §§ 202a, 202c, 303a StGB.

Art. 33 und Art. 34 DSGVO

Sobald personenbezogene Daten betroffen sind, gilt die 72-Stunden-Meldung. Bei hohem Risiko: unverzügliche Benachrichtigung der Betroffenen nach Art. 34 DSGVO. Siehe Datenpanne 72-Stunden-Frist.

Schadensersatz und Strafanzeige

Wir koordinieren die Anzeige mit der ZAC und prüfen zivilrechtlichen Schadensersatz. Mehr: Anwalt für Datenpanne.

Häufige Fragen

Was unterscheidet Datendiebstahl von Datenpanne?
Datendiebstahl meint vorsätzlichen Abfluss durch Insider oder Angreifer. Rechtlich ist beides eine Datenpanne nach Art. 4 Nr. 12 DSGVO.
Müssen wir Betroffene informieren?
Bei hohem Risiko ja (Art. 34 DSGVO). Insbesondere bei Identitätsdiebstahls-Risiko (Pass, Bank, Gesundheit) regelmäßig Pflicht.
Können wir auf Schadensersatz klagen?
Ja, sowohl strafrechtlich (§§ 202a ff. StGB) als auch zivilrechtlich. Bei Insidern oft mit guten Erfolgsaussichten.
Greift Cyberversicherung bei Insider?
Bedingung ist meist vorsätzliches Verhalten Dritter. Insider-Schäden sind häufig ausgeschlossen oder über Vertrauensschadens-Versicherung gedeckt.

Weiterführend

Dieser Beitrag gibt den Rechtsstand Stand: Juni 2026 wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

Thomas Kolb LL.M.
Über den Autor
Thomas Kolb LL.M.

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, externer Datenschutzbeauftragter, CIPP/E. Partner bei Kolb Blickhan Partner Rechtsanwälte (Mannheim und Mainz).

Thomas Kolb begleitet Unternehmen seit über einem Jahrzehnt bei Cybervorfällen, einschließlich der Verhandlung mit Erpressern über Lösegeldforderungen, und berät zu NIS2, DSGVO-Meldepflichten und Geschäftsführerhaftung.

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