Mandate in Heidelberg und Umgebung
Heidelberg liegt 20 Minuten vom Kanzleisitz. Persönliche Vor-Ort-Begleitung im Krisenstab, Mandantengespräche in Heidelberg möglich. Spezialisierung auf Universitätsklinikum, Forschungseinrichtungen und IT-Mittelstand der Region.
Wann Soforthilfe rechtfertigt ist
Spätestens wenn Daten verschlüsselt sind, Lösegeld gefordert wird, ein Datenleck im Raum steht oder die Aufsichtsbehörde Auskunft verlangt, ist anwaltliche Begleitung Pflichtprogramm. Wer die 72-Stunden-Frist nach Art. 33 DSGVO verstreichen lässt, riskiert ein eigenständiges Bußgeld zusätzlich zum Schaden des Vorfalls. Wir prüfen Meldepflicht, formulieren die Meldung, koordinieren Forensik und Versicherer und übernehmen die Kommunikation mit der Aufsicht.
Geschäftsleitungen in Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz haften persönlich nach § 38 BSIG-E, wenn Risikomaßnahmen nicht gebilligt oder überwacht wurden. Diese Haftung ist in der D&O nicht automatisch gedeckt.
Was wir konkret tun
Wir übernehmen die rechtliche Einsatzleitung neben Ihrer IT-Forensik: Datenpannenmeldung an die zuständige Aufsicht (Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Baden-Württemberg (LfDI), Königstraße 10a, Stuttgart.), NIS2-Frühwarnung ans BSI bei Betroffenheit, Sanktionslistenprüfung jeder Zahlungsoption, Durchsetzung der Cyberpolice gegenüber dem Versicherer, Begleitung der ZAC-Anzeige beim LKA und juristische Dokumentation des Vorfalls. Vor-Ort-Termine in Heidelberg nach Vereinbarung, Soforthilfe rund um die Uhr telefonisch und remote.
Konkretes Leistungsversprechen
- Vor-Ort-Begleitung im Krisenstab in Heidelberg nach Vereinbarung
- 24/7-Soforthilfe innerhalb von 60 Minuten
- Datenpannenmeldung an die zuständige Landesaufsicht
- NIS2-Frühwarnung (24h) und Vorfallsmeldung (72h) ans BSI
- Sanktionslistenprüfung jeder Lösegeldoption
- Versicherungs-Obliegenheitsprüfung und Schadenmeldung
- Begleitung ZAC/LKA-Anzeige
- Geschäftsleitungs-Haftungsbewertung
Fallszenarien aus der Praxis
Anonymisierte, repräsentative Mandatsverläufe. Keine Erfolgsversprechen.
Ransomware-Verschlüsselung der Produktionsdaten. Lösegeldforderung 600.000 USD. Ergebnis: Zahlung wegen Sanktionslistenrisiko abgelehnt, Wiederherstellung aus Backup, fristgerechte Meldung an die Landesaufsicht, Cyberversicherung übernimmt Forensik vollständig.
Business Email Compromise mit Fehlüberweisung 47.000 €. § 203 StGB-Prüfung, Mandantenkommunikation rechtssicher formuliert, Vermögensschadens-Haftpflicht trägt 80 %, kein berufsrechtliches Verfahren.
Honorar
| Leistung | Bandbreite | Hinweis |
|---|---|---|
| Erstgespräch (30 Min., telefonisch) | kostenfrei | — |
| Soforthilfe-Pauschale erste 48h | ab 4.500 € netto | — |
| Anschluss-Stundensatz | 220 bis 380 € netto/h | RVG oder Honorarvereinbarung |
| Vor-Ort-Einsatz in Heidelberg | ohne Anfahrtsaufschlag in der Region Rhein-Neckar | — |
Bandbreiten netto, zzgl. USt. Verbindliche Vereinbarung vor Mandatsbeginn schriftlich.
Häufige Fragen
- Welche Aufsichtsbehörde ist für mein Unternehmen in Heidelberg zuständig?
- Für die meisten Unternehmen am Sitz in Heidelberg: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Baden-Württemberg (LfDI), Königstraße 10a, Stuttgart. Sonderzuständigkeiten gibt es für Kirchen, Rundfunk und Bundesbehörden. Wir prüfen die Zuständigkeit vor der Meldung.
- Können Sie bei einem Vorfall persönlich in Heidelberg vor Ort sein?
- Ja, nach Vereinbarung. In der ersten Stunde steuern wir den Krisenstab telefonisch, persönliche Vor-Ort-Termine in Heidelberg folgen meist innerhalb von 24 Stunden. Für Mandanten in Mannheim und Heidelberg ist Vor-Ort-Begleitung von Beginn an möglich.
- Was kostet die Soforthilfe?
- Erstgespräch kostenfrei. Soforthilfe-Pauschale ab 4.500 € netto für die ersten 48 Stunden, danach Stundensatz 220 bis 380 € netto je nach Komplexität. Schriftliche Vereinbarung vor Mandatsbeginn.
- Übernimmt die Cyberversicherung das Anwaltshonorar?
- In der Regel ja, sofern die Police eine Rechtsschutzkomponente enthält und der Vorfall fristgerecht gemeldet wurde. Wir prüfen die Police vor der ersten Abrechnung und stimmen das Vorgehen mit dem Versicherer ab.
Mehr Hintergrund im Ratgeber
Dieser Beitrag gibt den Rechtsstand Stand: Juni 2026 wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.






