Auch bekannt als: IT-SiG 2.0
- BSIG
Definition
Änderungsgesetz von 2021, das das BSIG umfassend erweitert hat; weitgehend abgelöst und ergänzt durch das NIS2UmsuCG.
Praxis
Das IT-SiG 2.0 hat unter anderem den Kreis der KRITIS-Betreiber erweitert und Pflichten zu Systemen zur Angriffserkennung eingeführt. Mit NIS2 wurden viele Pflichten weiter konkretisiert.
Dieser Beitrag gibt den Rechtsstand Stand: Juni 2026 wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.
