NIS2 und KRITIS · Stand: Juni 2026

IT-Sicherheitsgesetz 2.0

Änderungsgesetz von 2021, das das BSIG umfassend erweitert hat; weitgehend abgelöst und ergänzt durch das NIS2UmsuCG.

Auch bekannt als: IT-SiG 2.0

Rechtsgrundlagen
  • BSIG

Definition

Änderungsgesetz von 2021, das das BSIG umfassend erweitert hat; weitgehend abgelöst und ergänzt durch das NIS2UmsuCG.

Praxis

Das IT-SiG 2.0 hat unter anderem den Kreis der KRITIS-Betreiber erweitert und Pflichten zu Systemen zur Angriffserkennung eingeführt. Mit NIS2 wurden viele Pflichten weiter konkretisiert.

Dieser Beitrag gibt den Rechtsstand Stand: Juni 2026 wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

Thomas Kolb LL.M.
Über den Autor
Thomas Kolb LL.M.

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, externer Datenschutzbeauftragter, CIPP/E. Partner bei Kolb Blickhan Partner Rechtsanwälte (Mannheim und Mainz).

Thomas Kolb begleitet Unternehmen seit über einem Jahrzehnt bei Cybervorfällen, einschließlich der Verhandlung mit Erpressern über Lösegeldforderungen, und berät zu NIS2, DSGVO-Meldepflichten und Geschäftsführerhaftung.

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