Datenschutzrecht · Stand: Juni 2026

Betroffenenrechte

Rechte Betroffener auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch und Beschwerde nach Kapitel III DSGVO.

Rechtsgrundlagen
  • Art. 12 bis 22 DSGVO

Definition

Rechte Betroffener auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch und Beschwerde nach Kapitel III DSGVO.

Praxis

Nach einer Datenpanne ist mit verstärkten Auskunfts- und Löschanfragen zu rechnen. Ein dokumentierter Prozess für Betroffenenanfragen mit Identitätsprüfung und Monatsfrist gehört zum Standard.

Dieser Beitrag gibt den Rechtsstand Stand: Juni 2026 wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

Thomas Kolb LL.M.
Über den Autor
Thomas Kolb LL.M.

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, externer Datenschutzbeauftragter, CIPP/E. Partner bei Kolb Blickhan Partner Rechtsanwälte (Mannheim und Mainz).

Thomas Kolb begleitet Unternehmen seit über einem Jahrzehnt bei Cybervorfällen, einschließlich der Verhandlung mit Erpressern über Lösegeldforderungen, und berät zu NIS2, DSGVO-Meldepflichten und Geschäftsführerhaftung.

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