- Art. 12 bis 22 DSGVO
Definition
Rechte Betroffener auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch und Beschwerde nach Kapitel III DSGVO.
Praxis
Nach einer Datenpanne ist mit verstärkten Auskunfts- und Löschanfragen zu rechnen. Ein dokumentierter Prozess für Betroffenenanfragen mit Identitätsprüfung und Monatsfrist gehört zum Standard.
Dieser Beitrag gibt den Rechtsstand Stand: Juni 2026 wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.
