Auch bekannt als: Computerbetrug
- § 263a StGB
Definition
Stellt die Schädigung des Vermögens durch unrichtige Programmgestaltung, unrichtige Daten oder unbefugte Datenverwendung unter Strafe.
Praxis
Tatbestand für viele Cyberbetrugsformen, etwa Business Email Compromise und manipulierte Online-Bestellungen.
Dieser Beitrag gibt den Rechtsstand Stand: Juni 2026 wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.
