Technik und Schutz · Stand: Juni 2026

Backup nach 3-2-1-Regel

Sicherungsregel: drei Datenkopien auf zwei verschiedenen Medien, davon eine extern und offline; zentrale Maßnahme gegen Ransomware.

Auch bekannt als: Backup, Datensicherung

Rechtsgrundlagen
  • Art. 32 Abs. 1 lit. c DSGVO
  • § 30 NIS2UmsuCG

Die 3-2-1-Regel

Die 3-2-1-Regel beschreibt den Mindeststandard für Datensicherung: drei Kopien der Daten, davon eine die Produktivinstanz, zwei Sicherungen, auf zwei verschiedenen Medientypen oder Speichersystemen, und mindestens eine Kopie räumlich getrennt und vom Netzwerk isoliert offline aufbewahrt.

Im Ransomware-Zeitalter wird die Regel erweitert zu 3-2-1-1-0: drei Kopien, zwei Medien, eine extern, eine offline beziehungsweise unveränderlich, null Fehler in der Wiederherstellung. Unveränderliche Backups werden über WORM-Speicher oder Object Lock realisiert.

Warum Online-Backups nicht reichen

Moderne Ransomware-Angreifer suchen gezielt nach Sicherungssystemen und löschen oder verschlüsseln sie vor der eigentlichen Verschlüsselung der Produktivsysteme. Backups, die mit den gleichen Zugangsdaten erreichbar sind wie der Produktivbetrieb, gelten daher als nicht ransomware-fest. Eine offline oder unveränderlich gespeicherte Kopie ist die einzige Garantie, im Ernstfall ohne Lösegeldzahlung wieder handlungsfähig zu sein.

Wiederherstellungstests

Backups, die nie wiederhergestellt wurden, gelten in der Praxis als nicht vorhanden. Mindestens vierteljährliche Wiederherstellungstests mit dokumentiertem Ergebnis gehören zum Mindeststandard. Geprüft wird nicht nur die technische Wiederherstellung, sondern auch die Vollständigkeit, Aktualität und die Wiederherstellungszeit gegenüber definierten Zielvorgaben RTO und RPO.

Pflicht und Stand der Technik

Art. 32 Abs. 1 lit. c DSGVO verlangt die Fähigkeit zur raschen Wiederherstellung. NIS2 fordert ausdrücklich Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Betriebs und zum Backup. Ein erfolgreicher Ransomware-Angriff ohne wiederherstellbare Backups wird in der Bußgeldzumessung als schwerwiegender Mangel der TOM bewertet.

Häufige Fragen

Häufige Fragen

Reichen Cloud-Backups
Nur, wenn sie funktional offline sind. Versionierung und Object Lock auf der Cloud-Seite können die Anforderung an die Unveränderlichkeit erfüllen, einfache synchrone Cloud-Speicher tun das nicht.
Wie lange sollte ein Backup aufbewahrt werden
Mindestens so lange, wie die längste plausible Verweildauer eines Angreifers im Netzwerk. In der Praxis werden Backups über mehrere Monate aufbewahrt, da Angreifer Wochen bis Monate unentdeckt im Netz sein können.

Dieser Beitrag gibt den Rechtsstand Stand: Juni 2026 wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

Thomas Kolb LL.M.
Über den Autor
Thomas Kolb LL.M.

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, externer Datenschutzbeauftragter, CIPP/E. Partner bei Kolb Blickhan Partner Rechtsanwälte (Mannheim und Mainz).

Thomas Kolb begleitet Unternehmen seit über einem Jahrzehnt bei Cybervorfällen, einschließlich der Verhandlung mit Erpressern über Lösegeldforderungen, und berät zu NIS2, DSGVO-Meldepflichten und Geschäftsführerhaftung.

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