Warum Cybersicherheit zur Chefsache geworden ist
Cybersicherheit ist seit der NIS2-Umsetzung kein delegierbares IT-Thema mehr. § 38 BSIG verlangt, dass die Geschäftsleitung die Risikomanagement-Maßnahmen ausdrücklich billigt und ihre Umsetzung überwacht. Zugleich treten allgemeine gesellschaftsrechtliche Pflichten aus § 43 GmbHG und § 93 AktG hinzu, die schon vor NIS2 galten und durch jeden gravierenden Cybervorfall scharf geprüft werden.
Dieser Themenbereich ordnet die Haftungsfragen, die nach einem Cybervorfall fast immer parallel laufen: die unternehmerische Bewertung der eigenen Entscheidungen (Business Judgement Rule), die Deckung durch D&O-Versicherungen, das Organisationsverschulden bei IT-Versäumnissen, insolvenzrechtliche Pflichten sowie Innen- und Außenhaftung gegenüber Gesellschaft, Behörden und Geschädigten.
Beiträge in diesem Themenbereich
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Business Judgement Rule bei Cyberentscheidungen: Was schützt die Geschäftsleitung
Wann eine unternehmerische Entscheidung zu Cybersicherheits-Investitionen haftungsfrei bleibt und wann nicht.
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D&O-Versicherung nach Cybervorfall: Deckung, Ausschlüsse, Anzeigepflicht
Welche Cyberrisiken die D&O-Police deckt, welche typischen Ausschlüsse greifen und wann eine Anzeige fällig ist.
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Organisationsverschulden: Wann die Geschäftsleitung für IT-Versäumnisse haftet
Aufbau- und Ablauforganisation, Überwachungspflicht, Delegierbarkeit der IT-Sicherheit.
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Insolvenzantragspflicht nach Cybervorfall: Wenn der Angriff zur Krise wird
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung als Folge eines Ransomware-Vorfalls, Pflichten nach § 15a InsO.
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Innenhaftung: Schadensersatz gegenüber der Gesellschaft nach § 43 GmbHG und § 93 AktG
Wie Cybervorfälle zu persönlicher Haftung gegenüber der eigenen Gesellschaft führen können.
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Außenhaftung: Persönliche Inanspruchnahme durch Dritte und Behörden
Persönliche Bußgelder nach NIS2, Inanspruchnahme durch Geschädigte, deliktische Haftung.
Anschluss an die anderen Themenbereiche
Geschäftsführerhaftung greift in jeden anderen Themenbereich hinein: NIS2 setzt die persönlichen Pflichten der Leitungsebene (siehe NIS2-Themenbereich), die Cyberversicherung und die D&O-Police entscheiden über die wirtschaftliche Tragbarkeit, und nach einem Ransomware-Vorfall (siehe Ransomware-Themenbereich) wird die Geschäftsleitung regelmäßig auf das gesamte Krisenmanagement geprüft.
Dieser Beitrag gibt den Rechtsstand Stand: Juni 2026 wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.





