NIS2 und KRITIS · Stand: Juni 2026

Wesentliche Einrichtung

Kategorie nach NIS2 für Einrichtungen in besonders kritischen Sektoren, mit strengeren Pflichten und höheren Sanktionen.

Rechtsgrundlagen
  • NIS2UmsuCG
  • Anlage 1 NIS2UmsuCG

Definition

Kategorie nach NIS2 für Einrichtungen in besonders kritischen Sektoren, mit strengeren Pflichten und höheren Sanktionen.

Praxis

Wesentliche Einrichtungen unterliegen einer proaktiven Aufsicht und höheren Bußgeldobergrenzen bis 10 Millionen Euro oder 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.

Dieser Beitrag gibt den Rechtsstand Stand: Juni 2026 wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

Thomas Kolb LL.M.
Über den Autor
Thomas Kolb LL.M.

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, externer Datenschutzbeauftragter, CIPP/E. Partner bei Kolb Blickhan Partner Rechtsanwälte (Mannheim und Mainz).

Thomas Kolb begleitet Unternehmen seit über einem Jahrzehnt bei Cybervorfällen, einschließlich der Verhandlung mit Erpressern über Lösegeldforderungen, und berät zu NIS2, DSGVO-Meldepflichten und Geschäftsführerhaftung.

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