Was bedeutet das konkret?
| Pflicht | Wesentlich | Wichtig |
|---|---|---|
| Registrierung beim BSI | Pflicht | Pflicht |
| Risikomanagementmaßnahmen § 30 BSIG | 10 Mindestmaßnahmen | 10 Mindestmaßnahmen |
| Meldepflichten 24/72/30 | Pflicht | Pflicht |
| Geschäftsleiter-Schulung | Pflicht | Pflicht |
| Aufsicht | proaktiv (Vor-Ort) | reaktiv (bei Anlass) |
| Bußgeld-Höchstmaß | 10 Mio. € / 2 % | 7 Mio. € / 1,4 % |
Häufige Fragen
- Was unterscheidet wesentliche von wichtigen Einrichtungen?
- Wesentliche Einrichtungen unterliegen strengerer Aufsicht (Vor-Ort-Prüfung, Bußgeld bis 10 Mio. € / 2 %). Wichtige Einrichtungen werden reaktiv beaufsichtigt (Bußgeld bis 7 Mio. € / 1,4 %). Beide haben dieselben Risikomanagement- und Meldepflichten.
- Was bedeuten die Schwellen 250 / 50 Beschäftigte?
- NIS2 nutzt die EU-Größendefinition: groß (≥ 250 MA oder > 50 Mio. € Umsatz und > 43 Mio. € Bilanz), mittel (≥ 50 MA oder > 10 Mio. € Umsatz). Für Anlage-1-Sektoren reicht meist mittel, für Anlage-2 ebenfalls.
- Gilt NIS2 auch ohne ausdrückliche Einstufung?
- Ja. Die Einrichtung muss selbst prüfen und sich beim BSI registrieren (§ 32 BSIG). Eine Nichtregistrierung schützt nicht vor Pflichten und Bußgeld.
- Wann gelten die Pflichten in Deutschland?
- Das NIS2UmsuCG ist final beschlossen und tritt voraussichtlich Anfang 2026 in Kraft. Übergangsfristen sind kurz, Risikomaßnahmen und Schulungen sollten jetzt vorbereitet werden.
Weiterführend
Dieser Beitrag gibt den Rechtsstand Stand: Juni 2026 wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.
