Mitigation und Beweissicherung parallel
Während IT-Team und ISP den Traffic filtern, müssen Sie Beweise sichern: vollständige Traffic-Captures, ISP-Logs, Geo-Verteilung der Quell-IPs. Diese Daten brauchen Sie für die NIS2-Meldung und für eine spätere Strafanzeige.
NIS2-Meldepflicht
Wesentliche und wichtige Einrichtungen müssen erhebliche Sicherheitsvorfälle melden. Ein DDoS, der wesentliche Dienste über mehrere Stunden ausfallen lässt, ist regelmäßig meldepflichtig (24h-Frühwarnung, 72h-Vorfallsmeldung). Details: NIS2-Meldepflichten.
DDoS-Erpressung („RDoS")
Erpresser fordern Bitcoin gegen Stopp. Zahlung ist rechtlich riskant (Sanktionsliste, Untreue) und wirkungslos in der Wiederholungsrate. Siehe Lösegeld bei Cybererpressung.
Häufige Fragen
- Ist DDoS eine Datenpanne?
- Reine Verfügbarkeitsstörung ohne Datenzugriff ist regelmäßig keine Datenpanne nach Art. 33 DSGVO, kann aber NIS2-meldepflichtig sein.
- Greift NIS2 bei DDoS?
- Ja, NIS2 verlangt Meldung erheblicher Sicherheitsvorfälle inkl. Verfügbarkeitsausfälle, sobald sie wesentliche Dienste beeinträchtigen.
- Sollen wir Lösegeld bei DDoS-Erpressung zahlen?
- Nein, nicht ohne anwaltliche Prüfung. Sanktionslistenrisiko, Strafbarkeit und Wiederholungsrisiko sind zu prüfen.
- Welche Beweise sichern?
- Traffic-Captures, NetFlow, ISP-Logs, Erpresser-Kommunikation im Original.
Weiterführend
Dieser Beitrag gibt den Rechtsstand Stand: Juni 2026 wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.
