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Soforthilfe · DDoS

DDoS-Angriff: Mitigation und Meldepflicht

DDoS-Angriffe treffen Verfügbarkeit, nicht Vertraulichkeit. Die rechtliche Bewertung weicht damit deutlich von Ransomware und Phishing ab.

Mitigation und Beweissicherung parallel

Während IT-Team und ISP den Traffic filtern, müssen Sie Beweise sichern: vollständige Traffic-Captures, ISP-Logs, Geo-Verteilung der Quell-IPs. Diese Daten brauchen Sie für die NIS2-Meldung und für eine spätere Strafanzeige.

NIS2-Meldepflicht

Wesentliche und wichtige Einrichtungen müssen erhebliche Sicherheitsvorfälle melden. Ein DDoS, der wesentliche Dienste über mehrere Stunden ausfallen lässt, ist regelmäßig meldepflichtig (24h-Frühwarnung, 72h-Vorfallsmeldung). Details: NIS2-Meldepflichten.

DDoS-Erpressung („RDoS")

Erpresser fordern Bitcoin gegen Stopp. Zahlung ist rechtlich riskant (Sanktionsliste, Untreue) und wirkungslos in der Wiederholungsrate. Siehe Lösegeld bei Cybererpressung.

Häufige Fragen

Ist DDoS eine Datenpanne?
Reine Verfügbarkeitsstörung ohne Datenzugriff ist regelmäßig keine Datenpanne nach Art. 33 DSGVO, kann aber NIS2-meldepflichtig sein.
Greift NIS2 bei DDoS?
Ja, NIS2 verlangt Meldung erheblicher Sicherheitsvorfälle inkl. Verfügbarkeitsausfälle, sobald sie wesentliche Dienste beeinträchtigen.
Sollen wir Lösegeld bei DDoS-Erpressung zahlen?
Nein, nicht ohne anwaltliche Prüfung. Sanktionslistenrisiko, Strafbarkeit und Wiederholungsrisiko sind zu prüfen.
Welche Beweise sichern?
Traffic-Captures, NetFlow, ISP-Logs, Erpresser-Kommunikation im Original.

Weiterführend

Dieser Beitrag gibt den Rechtsstand Stand: Juni 2026 wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

Thomas Kolb LL.M.
Über den Autor
Thomas Kolb LL.M.

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, externer Datenschutzbeauftragter, CIPP/E. Partner bei Kolb Blickhan Partner Rechtsanwälte (Mannheim und Mainz).

Thomas Kolb begleitet Unternehmen seit über einem Jahrzehnt bei Cybervorfällen, einschließlich der Verhandlung mit Erpressern über Lösegeldforderungen, und berät zu NIS2, DSGVO-Meldepflichten und Geschäftsführerhaftung.

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