Auch bekannt als: DSFA, DPIA
- Art. 35 DSGVO
Definition
Verfahren zur vorgängigen Bewertung der Risiken bestimmter Verarbeitungen für die Rechte und Freiheiten Betroffener.
Praxis
Eine DSFA ist insbesondere bei umfangreicher Verarbeitung besonderer Daten, systematischer Beobachtung und neuen Technologien erforderlich. Sie umfasst Beschreibung, Erforderlichkeitsprüfung, Risikobewertung und geplante Maßnahmen.
Dieser Beitrag gibt den Rechtsstand Stand: Juni 2026 wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.
