Cyberversicherung · Stand: Juni 2026

Obliegenheit

Vertragliche Verhaltenspflicht des Versicherungsnehmers, deren Verletzung den Versicherungsschutz reduzieren oder ausschließen kann.

Rechtsgrundlagen
  • VVG
  • Versicherungsbedingungen

Definition

Vertragliche Verhaltenspflicht des Versicherungsnehmers, deren Verletzung den Versicherungsschutz reduzieren oder ausschließen kann.

Praxis

Typische Cyberobliegenheiten sind Multi-Faktor-Authentifizierung, Patch-Management, getestete Backups und Awareness. Ehrliche Beantwortung des Risikofragebogens und Nachweis der Maßnahmen sind Voraussetzung der Deckung.

Dieser Beitrag gibt den Rechtsstand Stand: Juni 2026 wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

Thomas Kolb LL.M.
Über den Autor
Thomas Kolb LL.M.

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, externer Datenschutzbeauftragter, CIPP/E. Partner bei Kolb Blickhan Partner Rechtsanwälte (Mannheim und Mainz).

Thomas Kolb begleitet Unternehmen seit über einem Jahrzehnt bei Cybervorfällen, einschließlich der Verhandlung mit Erpressern über Lösegeldforderungen, und berät zu NIS2, DSGVO-Meldepflichten und Geschäftsführerhaftung.

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