NIS2 und KRITIS · Stand: Juni 2026

KRITIS

Einrichtungen aus Sektoren von erheblicher Bedeutung für das Gemeinwesen, insbesondere Energie, Wasser, Ernährung, Gesundheit, Verkehr und IT.

Auch bekannt als: Kritische Infrastrukturen

Rechtsgrundlagen
  • BSIG
  • BSI-KritisV
  • NIS2UmsuCG

Definition

Einrichtungen aus Sektoren von erheblicher Bedeutung für das Gemeinwesen, insbesondere Energie, Wasser, Ernährung, Gesundheit, Verkehr und IT.

Praxis

KRITIS-Betreiber unterliegen erweiterten Sicherheits- und Meldepflichten gegenüber dem BSI. Mit NIS2 wurde der Kreis betroffener Einrichtungen deutlich ausgeweitet; viele bisher nur informell betroffene Mittelständler fallen nun unter wichtige Einrichtungen.

Dieser Beitrag gibt den Rechtsstand Stand: Juni 2026 wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

Thomas Kolb LL.M.
Über den Autor
Thomas Kolb LL.M.

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, externer Datenschutzbeauftragter, CIPP/E. Partner bei Kolb Blickhan Partner Rechtsanwälte (Mannheim und Mainz).

Thomas Kolb begleitet Unternehmen seit über einem Jahrzehnt bei Cybervorfällen, einschließlich der Verhandlung mit Erpressern über Lösegeldforderungen, und berät zu NIS2, DSGVO-Meldepflichten und Geschäftsführerhaftung.

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