Auch bekannt als: Kritische Infrastrukturen
- BSIG
- BSI-KritisV
- NIS2UmsuCG
Definition
Einrichtungen aus Sektoren von erheblicher Bedeutung für das Gemeinwesen, insbesondere Energie, Wasser, Ernährung, Gesundheit, Verkehr und IT.
Praxis
KRITIS-Betreiber unterliegen erweiterten Sicherheits- und Meldepflichten gegenüber dem BSI. Mit NIS2 wurde der Kreis betroffener Einrichtungen deutlich ausgeweitet; viele bisher nur informell betroffene Mittelständler fallen nun unter wichtige Einrichtungen.
Dieser Beitrag gibt den Rechtsstand Stand: Juni 2026 wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.
