Akuter Cyberangriff? 24/7 Notfallnummer für Unternehmen — anwaltliche Soforthilfe.
Anrufen: +49 171 5160827
Soforthilfe

Cyberangriff: Die ersten Schritte und Ihr Notfall-Kontakt

Wenn Ihre Systeme verschlüsselt sind oder Sie einen unbefugten Zugriff bemerken, zählen die ersten Stunden. Diese Anleitung führt Sie ruhig und geordnet durch die ersten Schritte.

Die ersten Schritte

  1. Systeme isolieren, aber Beweise sichern
    Betroffene Geräte vom Netz trennen, ohne sie auszuschalten oder zu löschen. Flüchtige Spuren wie laufende Prozesse sind sonst verloren.
  2. Internen Notfallstab aktivieren
    Geschäftsleitung, IT-Verantwortliche, Datenschutzbeauftragten und rechtliche Beratung sofort und parallel einbinden, nicht nacheinander.
  3. Vorfall dokumentieren
    Zeitpunkt der Entdeckung, Art des Vorfalls, betroffene Systeme und Datenkategorien festhalten. Diese Dokumentation entscheidet später über Meldepflichten und Beweiskraft.
  4. Meldepflichten prüfen
    Bei personenbezogenen Daten läuft die 72-Stunden-Frist nach Art. 33 DSGVO. NIS2-pflichtige Unternehmen müssen zusätzlich binnen 24 Stunden eine Frühwarnung an das BSI absetzen.
  5. Strafanzeige und Forensik
    Strafanzeige bei der Polizei oder Zentralen Ansprechstellen Cybercrime stellen. Externe Forensik einschalten, bevor produktive Systeme wiederhergestellt werden.
  6. Kommunikation steuern
    Interne und externe Kommunikation an einer Stelle bündeln. Kunden, Geschäftspartner und Aufsichtsbehörden nicht unkoordiniert informieren.

Soforthilfe nach Vorfalltyp

Wählen Sie den passenden Schwerpunkt für eine vertiefte Anleitung und juristische Einordnung.

Tiefer einsteigen: Ratgeber Akut

Dieser Beitrag gibt den Rechtsstand Stand: Juni 2026 wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

Thomas Kolb LL.M.
Über den Autor
Thomas Kolb LL.M.

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, externer Datenschutzbeauftragter, CIPP/E. Partner bei Kolb Blickhan Partner Rechtsanwälte (Mannheim und Mainz).

Thomas Kolb begleitet Unternehmen seit über einem Jahrzehnt bei Cybervorfällen, einschließlich der Verhandlung mit Erpressern über Lösegeldforderungen, und berät zu NIS2, DSGVO-Meldepflichten und Geschäftsführerhaftung.

Zum vollständigen Autorenprofil