Cybersicherheit & Recht

Pflichten, Haftung und Vorsorge bei Cyberrisiken

Seit dem 6. Dezember 2025 ist das NIS2-Umsetzungsgesetz in Kraft. Rund 29.500 Unternehmen sind erstmals zu Risikomanagement, Meldewesen und Nachweisen verpflichtet. Wir ordnen Pflichten, Haftung und Vorsorge strukturiert ein.

Beratungsschwerpunkte

Die drei verzahnten Rechtsschichten

Bei jedem Cybervorfall greifen drei Rechtsgebiete ineinander: Aufsichtsrecht (NIS2), Datenschutz (DSGVO) und Strafrecht. Wer nur eine Schicht im Blick hat, riskiert entweder Bußgelder, persönliche Haftung oder Beweisverlust. Die Vorsorge bündelt diese Schichten in einem Notfallplan.

Ratgeber Prävention

Vertiefte Ratgeber zu NIS2-Betroffenheit, Meldekette, Cyber-Versicherung, Mitarbeiterschulung und Lieferkette folgen in den nächsten Iterationen.

Häufige Fragen

Wer ist von NIS2 betroffen?
Grundsätzlich mittlere Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden und 10 Millionen Euro Umsatz und große Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden und 50 Millionen Euro Umsatz in den vom BSIG-neu erfassten Sektoren. Bestimmte kritische Einrichtungen sind unabhängig von der Größe erfasst.
Welche Pflichten ergeben sich aus NIS2?
Risikomanagement, technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen, Meldepflichten an das BSI, Nachweise und Geschäftsleitungspflichten mit persönlicher Haftung.
Welche Meldefristen gelten?
Frühwarnung binnen 24 Stunden, Meldung binnen 72 Stunden, Abschlussbericht binnen eines Monats. Bei personenbezogenen Daten kommt zusätzlich die 72-Stunden-Frist nach Art. 33 DSGVO.
Wann haftet die Geschäftsleitung persönlich?
Wenn sie die Pflichten zur Cybersicherheit aus dem BSIG-neu nicht erfüllt. Bußgelder bis zu 10 Millionen Euro sind möglich, daneben zivilrechtliche Inanspruchnahme.

Dieser Beitrag gibt den Rechtsstand Stand: Juni 2026 wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

Thomas Kolb LL.M.
Über den Autor
Thomas Kolb LL.M.

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, externer Datenschutzbeauftragter, CIPP/E. Partner bei Kolb Blickhan Partner Rechtsanwälte (Mannheim und Mainz).

Thomas Kolb begleitet Unternehmen seit über einem Jahrzehnt bei Cybervorfällen, einschließlich der Verhandlung mit Erpressern über Lösegeldforderungen, und berät zu NIS2, DSGVO-Meldepflichten und Geschäftsführerhaftung.

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