Leistung · NIS2

Anwalt für NIS2: Pflichten erkennen, Haftung vermeiden

Die NIS2-Umsetzung trifft rund 30.000 deutsche Unternehmen. Wir prüfen Betroffenheit, gestalten die Pflichten zur Risikoanalyse und sichern Geschäftsleitungen gegen persönliche Haftung.

NIS2 ist Geschäftsleitungs-Thema, nicht IT-Thema

§ 38 BSIG-E adressiert die Geschäftsleitung persönlich: Sie muss die Risikomanagementmaßnahmen billigen, ihre Umsetzung überwachen und sich regelmäßig schulen lassen. Bei Verstößen droht persönliches Bußgeld bis 10 Mio. € oder 2 % des weltweiten Konzernumsatzes (wesentliche Einrichtungen). Eine Delegation an die IT ist explizit unzulässig, die Verantwortung bleibt oben.

Die D&O-Versicherung deckt diese persönlichen Bußgelder in den meisten Standardklauseln nicht. Wer NIS2 als reines Technikprojekt behandelt, lädt die persönliche Haftung auf die Vorstandsebene.

Was wir konkret übernehmen

Wir starten mit einer schriftlichen Betroffenheitsprüfung nach § 28 BSIG-E, die später als Nachweis gegenüber dem BSI dient. Anschließend strukturieren wir die zehn Maßnahmen aus § 30 BSIG-E in einem priorisierten Implementierungsplan und entwerfen die internen Beschlussvorlagen für Geschäftsleitung und Aufsichtsrat.

Die Meldekette wird gemeinsam mit Ihrer IT und Ihrem Datenschutzbeauftragten so aufgesetzt, dass die 24-Stunden-Frühwarnung und die 72-Stunden-Vorfallsmeldung an das BSI parallel zur Art. 33 DSGVO-Meldung funktioniert. Lieferantenverträge prüfen wir auf NIS2-konforme Klauseln und Audit-Rechte.

Konkretes Leistungsversprechen

  • Schriftliche Betroffenheitsprüfung nach § 28 BSIG-E
  • Implementierungsplan für die zehn Maßnahmen § 30 BSIG-E
  • Beschlussvorlagen Geschäftsleitung/Aufsichtsrat
  • Aufbau Meldekette 24h/72h ans BSI
  • Vertragsklauseln für Lieferanten (Art. 21 NIS2)
  • Schulungskonzept für die Geschäftsleitung
  • Haftungsentlastung nach Business Judgement Rule
  • Begleitung BSI-Aufsichtsmaßnahmen

Fallszenarien aus der Praxis

Anonymisierte, repräsentative Mandatsverläufe. Keine Erfolgsversprechen.

Energieversorger, 320 MA, wesentliche Einrichtung

Ergebnis nach 4 Monaten: Betroffenheit dokumentiert, Risikoanalyse abgeschlossen, alle zehn Maßnahmen mit Reifegrad-Skala bewertet, Geschäftsleitungsbeschluss protokolliert, Meldekette getestet. BSI-Audit nach Inkrafttreten ohne Beanstandung.

Mittelständler Lebensmittelindustrie, 90 MA, wichtige Einrichtung

Ergebnis: Konzernzuordnung geklärt (Mutterkonzern fällt ebenfalls unter NIS2), gemeinsames TOM-Konzept mit Mutter, Lieferantenverträge auf NIS2-Klauseln umgestellt, D&O-Police nach Klauseltext nachverhandelt.

Honorar

LeistungBandbreiteHinweis
NIS2-Betroffenheitsprüfung1.800 bis 3.500 € nettoSchriftliches Gutachten mit BSI-tauglicher Dokumentation
Implementierungsbegleitung Standardab 6.500 € netto3 bis 4 Monate Projektlaufzeit, monatliche Steuerungstermine
Geschäftsleitungs-Schulungab 2.200 € nettoInhouse oder remote, mit Teilnahmenachweis

Bandbreiten netto, zzgl. USt. Verbindliche Vereinbarung vor Mandatsbeginn schriftlich.

Häufige Fragen

Sind wir überhaupt von NIS2 betroffen?
Maßgeblich ist § 28 BSIG-E mit Sektorenliste und Schwellenwerten (50 MA oder 10 Mio. € Jahresumsatz bzw. -bilanzsumme). Wir prüfen Betroffenheit anhand Ihres Geschäftsmodells, Konzernstruktur und Sektorzuordnung schriftlich.
Haftet die Geschäftsleitung wirklich persönlich nach NIS2?
Ja, § 38 BSIG-E sieht persönliche Bußgelder bei Verstoß gegen die Billigungs- und Überwachungspflicht vor. Eine Delegation an die IT entlastet ausdrücklich nicht.
Was kostet die anwaltliche NIS2-Umsetzung?
Die Betroffenheitsprüfung beginnt bei 1.800 € netto, die Implementierungsbegleitung über 3 bis 4 Monate bei 6.500 € netto. Großkonzerne mit komplexer Sektorzuordnung rechnen wir nach Stundensatz von 240 bis 360 € netto ab.
Wann tritt NIS2 in Deutschland in Kraft?
Das NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) hat den Bundestag in der Diskussion durchlaufen, die Pflichten gelten nach Verkündung mit einer kurzen Übergangsfrist. Aktueller Sachstand wird im Mandat geprüft.
Verhältnis NIS2 zu DSGVO?
Beide Regime laufen parallel. Eine Sicherheitsverletzung kann gleichzeitig NIS2-Vorfall (Meldung ans BSI binnen 24/72 Stunden) und DSGVO-Vorfall (Meldung an Aufsichtsbehörde binnen 72 Stunden) sein. Wir setzen die Meldeprozesse so auf, dass beide Fristen ohne Doppelarbeit eingehalten werden.

Mehr Hintergrund im Ratgeber

Dieser Beitrag gibt den Rechtsstand Stand: Juni 2026 wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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Thomas Kolb LL.M.
Über den Autor
Thomas Kolb LL.M.

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, externer Datenschutzbeauftragter, CIPP/E. Partner bei Kolb Blickhan Partner Rechtsanwälte (Mannheim und Mainz).

Thomas Kolb begleitet Unternehmen seit über einem Jahrzehnt bei Cybervorfällen, einschließlich der Verhandlung mit Erpressern über Lösegeldforderungen, und berät zu NIS2, DSGVO-Meldepflichten und Geschäftsführerhaftung.

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