Die drei Strafbarkeitsrisiken einer Lösegeldzahlung
Es gibt in Deutschland kein generelles Verbot, Lösegeld an Cyberkriminelle zu zahlen. Drei strafrechtliche Risikolinien sind aber zu prüfen: Erstens § 129 StGB / § 129a StGB bei nachweisbarer Zugehörigkeit der Tätergruppe zu einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung. Zweitens Sanktionsverstöße , fließt das Geld an eine gelistete Person oder Entität (z. B. Conti-Sanktionierung 2023), drohen Strafverfahren nach AWG. Drittens Untreue nach § 266 StGB gegenüber der eigenen Gesellschaft, wenn die Zahlung ohne hinreichende Risikoabwägung erfolgt.
In allen drei Linien ist eine vorab dokumentierte rechtliche Bewertung der entscheidende Schutz für die handelnde Geschäftsleitung.
Was wir konkret übernehmen
Wir erstellen binnen Stunden eine schriftliche Strafbarkeits- und Sanktionslistenprüfung , Grundlage sind die forensisch ermittelten Indikatoren zur Tätergruppe (Ransomware-Variante, Verhandlungskommunikation, Wallet-Adressen). Wir koordinieren mit dem Versicherer (Lösegelddeckung greift in vielen Policen nur nach vorheriger Abstimmung) und mit dem ZAC.
Wird verhandelt, läuft die operative Kommunikation über spezialisierte Negotiation-Firms. Unsere Aufgabe ist die rechtliche Steuerung: Welche Zahlung darf erfolgen, welche Klauseln gehören in eine Vereinbarung mit dem Negotiator, wie wird die Zahlung versicherungs- und beweissicher abgewickelt.
Konkretes Leistungsversprechen
- Schriftliche Strafbarkeitsprüfung § 129 StGB
- Sanktionslistenprüfung (EU 269/2014, OFAC SDN)
- Untreueprüfung § 266 StGB für die Geschäftsleitung
- Abstimmung Lösegelddeckung mit Versicherer
- Strafanzeige beim ZAC
- Rechtliche Steuerung des Negotiators
- Begleitung Krypto-Transaktion zu beweisbarer Form
- Verteidigung gegen späteres staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren
Fallszenarien aus der Praxis
Anonymisierte, repräsentative Mandatsverläufe. Keine Erfolgsversprechen.
Forensik identifiziert Gruppe mit Sanktionslistenbezug. Ergebnis: Zahlung untersagt, Wiederherstellung aus Backup, Strafanzeige beim ZAC, keine spätere Inanspruchnahme der Geschäftsleitung.
Tätergruppe ohne Sanktionsbezug. Ergebnis: Zahlung nach Risikoabwägung und Versicherungs-Freigabe in reduzierter Höhe, dokumentierte Geschäftsleitungsentscheidung, vollständige Versicherungsleistung, keine Veröffentlichung der Daten.
Honorar
| Leistung | Bandbreite | Hinweis |
|---|---|---|
| Strafbarkeits-/Sanktionslisten-Schnellprüfung | 1.800 bis 3.500 € netto | Schriftliches Memo binnen 24 Stunden |
| Vorfallspauschale Erpressung | ab 4.500 € netto | Komplette rechtliche Steuerung über Vorfallsdauer |
| Stundensatz bei sehr langer Verhandlung | 260 bis 380 € netto/h | Nach Vereinbarung |
Bandbreiten netto, zzgl. USt. Verbindliche Vereinbarung vor Mandatsbeginn schriftlich.
Häufige Fragen
- Ist es in Deutschland strafbar, Lösegeld zu zahlen?
- Nicht generell. Strafbar wird die Zahlung, wenn die Tätergruppe einer kriminellen/terroristischen Vereinigung zugerechnet werden kann (§§ 129, 129a StGB), gegen Sanktionen verstößt (AWG) oder als Untreue gegenüber der eigenen Gesellschaft zu bewerten ist (§ 266 StGB). Wir prüfen alle drei Linien vor Zahlung.
- Was kostet die anwaltliche Begleitung einer Erpressung?
- Die Vorfallspauschale beginnt bei 4.500 € netto. Bei sehr langen Verhandlungen oder parallelen Verfahren mit mehreren Behörden rechnen wir nach Stundensatz von 260 bis 380 € netto ab.
- Müssen wir den Vorfall der Polizei melden?
- Eine generelle Anzeigepflicht besteht nicht. In den meisten Fällen ist die Anzeige beim Zentralen Ansprechpartner Cybercrime (ZAC) aber strategisch sinnvoll , für Versicherungsleistung, Sanktionsbeweisführung und spätere zivilrechtliche Inanspruchnahme.
- Übernimmt die Cyberversicherung das Lösegeld?
- In den meisten modernen Cyberpolicen ist Lösegeld als ‚Cyber-Extortion-Coverage' explizit eingeschlossen, regelmäßig mit Sublimit und Voraussetzung der vorherigen Versicherer-Abstimmung. Wir koordinieren diese Abstimmung.
- Wer verhandelt operativ mit den Tätern?
- Operative Verhandlung gehört zu spezialisierten Negotiation-Firms (Coveware, Arete, GroupSense). Wir steuern die rechtliche Linie der Verhandlung und prüfen jede Zahlungsoption juristisch.
Mehr Hintergrund im Ratgeber
Dieser Beitrag gibt den Rechtsstand Stand: Juni 2026 wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.






