Technik und Schutz · Stand: Juni 2026

Verschlüsselung

Verfahren zur Umwandlung von Daten in eine für Unbefugte nicht lesbare Form; zentral für Vertraulichkeit und Integrität.

Auch bekannt als: Kryptografie

Rechtsgrundlagen
  • Art. 32 DSGVO
  • § 30 NIS2UmsuCG

Definition

Verfahren zur Umwandlung von Daten in eine für Unbefugte nicht lesbare Form; zentral für Vertraulichkeit und Integrität.

Praxis

Festplattenverschlüsselung, TLS für Übertragung und Verschlüsselung sensibler Datenbanken sind Mindeststandard. Starke Verschlüsselung kann unter Art. 34 Abs. 3 DSGVO eine Benachrichtigung Betroffener entbehrlich machen.

Dieser Beitrag gibt den Rechtsstand Stand: Juni 2026 wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

Thomas Kolb LL.M.
Über den Autor
Thomas Kolb LL.M.

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, externer Datenschutzbeauftragter, CIPP/E. Partner bei Kolb Blickhan Partner Rechtsanwälte (Mannheim und Mainz).

Thomas Kolb begleitet Unternehmen seit über einem Jahrzehnt bei Cybervorfällen, einschließlich der Verhandlung mit Erpressern über Lösegeldforderungen, und berät zu NIS2, DSGVO-Meldepflichten und Geschäftsführerhaftung.

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