Auch bekannt als: Kryptografie
- Art. 32 DSGVO
- § 30 NIS2UmsuCG
Definition
Verfahren zur Umwandlung von Daten in eine für Unbefugte nicht lesbare Form; zentral für Vertraulichkeit und Integrität.
Praxis
Festplattenverschlüsselung, TLS für Übertragung und Verschlüsselung sensibler Datenbanken sind Mindeststandard. Starke Verschlüsselung kann unter Art. 34 Abs. 3 DSGVO eine Benachrichtigung Betroffener entbehrlich machen.
Dieser Beitrag gibt den Rechtsstand Stand: Juni 2026 wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.
