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Soforthilfe · CryptoLocker

CryptoLocker und Verschlüsselungstrojaner

Verschlüsselte Daten heißen nicht zwingend bezahlen. Decrypter, Backup-Restore und Sanktionsprüfung gehen der Zahlungsfrage voraus.

Familienbestimmung vor allem anderen

Eine korrekte Identifizierung der Ransomware-Familie entscheidet alles: Manche Varianten haben Decrypter (LockBit Black, GandCrab, REvil teilweise), andere nicht. Forensik liefert die Familie binnen Stunden.

Backup-Restore mit Beweissicherung

Vor Restore Forensik-Image ziehen. Sonst sind Spuren für Versicherung und Strafanzeige weg. Mehr: Backup-Strategie und Recht.

Lösegeldfrage: rechtliche Prüfung Pflicht

Sanktionslisten, § 129 StGB, Untreue, Geldwäsche — fünf Prüfschritte vor jeder Zahlung. Details: Lösegeld zahlen?.

Häufige Fragen

Was unterscheidet CryptoLocker von Ransomware?
CryptoLocker ist eine spezifische Ransomware-Familie. Rechtlich gelten dieselben Pflichten wie für Ransomware allgemein.
Können wir die Daten ohne Zahlung wiederherstellen?
Bei einigen Varianten existieren öffentliche Decrypter (No More Ransom Project). Wir prüfen vor jeder Zahlungsentscheidung.
Ist Lösegeldzahlung strafbar?
Nicht per se, aber Sanktionslistenrisiko (EU-VO 269/2014, OFAC), § 129 StGB, Untreue. Anwaltliche Prüfung Pflicht.
Greift die Cyberversicherung?
Meist ja, aber abhängig von Backup-Obliegenheiten und MFA-Nachweis. Wir prüfen die Police vor Schadenmeldung.

Weiterführend

Dieser Beitrag gibt den Rechtsstand Stand: Juni 2026 wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

Thomas Kolb LL.M.
Über den Autor
Thomas Kolb LL.M.

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, externer Datenschutzbeauftragter, CIPP/E. Partner bei Kolb Blickhan Partner Rechtsanwälte (Mannheim und Mainz).

Thomas Kolb begleitet Unternehmen seit über einem Jahrzehnt bei Cybervorfällen, einschließlich der Verhandlung mit Erpressern über Lösegeldforderungen, und berät zu NIS2, DSGVO-Meldepflichten und Geschäftsführerhaftung.

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