Was jetzt zu tun ist
- Vorfall intern feststellen und dokumentieren (Zeitpunkt, Art, vermuteter Umfang).
- Datenschutzbeauftragten und rechtliche Beratung sofort und parallel einbinden.
- Risiko für die Betroffenen bewerten.
- Meldung an die zuständige Aufsichtsbehörde binnen 72 Stunden vorbereiten.
- Bei hohem Risiko Betroffene nach Art. 34 DSGVO benachrichtigen.
- Prüfen, ob zusätzlich eine NIS2-Meldung an das BSI nötig ist.
Vertiefung
Der vollständige Leitfaden mit Fristberechnung, Pflichtangaben und Sonderfällen steht im Ratgeber Datenpanne melden: die 72-Stunden-Frist.
Dieser Beitrag gibt den Rechtsstand Stand: Juni 2026 wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.
