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Soforthilfe · Ransomware

Systeme verschlüsselt: Was jetzt zählt

Schon die Verschlüsselung Ihrer Daten ist eine meldepflichtige Verletzung der Verfügbarkeit, auch ohne Datenabfluss. Wir begleiten Sie durch die ersten Stunden.

Die kritischen Entscheidungen der ersten Stunden

Ransomware setzt Unternehmen unter doppelten Druck: Der Betrieb steht, und parallel laufen rechtliche Fristen. Drei Entscheidungen sind besonders folgenreich.

1. Beweise sichern, bevor wiederhergestellt wird

Wer befallene Systeme vorschnell neu aufsetzt, vernichtet die Spuren, die später für Strafverfolgung, Versicherung und interne Aufklärung gebraucht werden. Forensik gehört vor die Wiederherstellung.

2. Meldepflichten parallel prüfen

Bei personenbezogenen Daten gilt Art. 33 DSGVO mit 72 Stunden. NIS2-pflichtige Unternehmen müssen zusätzlich binnen 24 Stunden eine Frühwarnung an das BSI absetzen. Diese Pflichten bestehen nebeneinander.

3. Lösegeldforderung nicht allein entscheiden

Es gibt kein generelles Zahlungsverbot, aber reale Strafbarkeitsrisiken (§ 129 StGB, Sanktionslisten, Untreue). Details im Ratgeber Lösegeld zahlen: erlaubt oder strafbar?.

Weiterführende Ratgeber

Dieser Beitrag gibt den Rechtsstand Stand: Juni 2026 wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

Thomas Kolb LL.M.
Über den Autor
Thomas Kolb LL.M.

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, externer Datenschutzbeauftragter, CIPP/E. Partner bei Kolb Blickhan Partner Rechtsanwälte (Mannheim und Mainz).

Thomas Kolb begleitet Unternehmen seit über einem Jahrzehnt bei Cybervorfällen, einschließlich der Verhandlung mit Erpressern über Lösegeldforderungen, und berät zu NIS2, DSGVO-Meldepflichten und Geschäftsführerhaftung.

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