Mandate in Hamburg und Metropolregion Hamburg
Mandatsannahme für Hamburg, Schleswig-Holstein-Süd und das Umland. Schwerpunkt auf Logistik, Hafenwirtschaft, Medien und Fintech. Soforthilfe 24/7 telefonisch, Vor-Ort-Termine in Hamburg nach Vereinbarung.
Zuständige Stellen in Hamburg
Nach einem Cybervorfall laufen in Metropolregion Hamburg zwei Meldewege parallel. Die Meldung einer Datenschutzverletzung nach Art. 33 DSGVO geht binnen 72 Stunden ab Kenntnis an die zuständige Landesdatenschutzbehörde: Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI), Ludwig-Erhard-Straße 22, 20459 Hamburg. Bei erheblichen Sicherheitsvorfällen kommt für NIS2-Betroffene die Frühwarnung ans BSI binnen 24 Stunden hinzu.
Für die strafrechtliche Aufarbeitung ist die Zentrale Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) des jeweiligen LKA erste Anlaufstelle: ZAC beim Landeskriminalamt Hamburg, Bruno-Georges-Platz 1, 22297 Hamburg. Die ZAC nimmt Anzeigen unabhängig vom Wohn- oder Firmensitz entgegen und arbeitet mit BKA, EC3 und internationalen Stellen zusammen. Details zu allen Fristen in einer Tabelle: siehe /meldefristen-cyberangriff.
Wann Soforthilfe rechtfertigt ist
Spätestens wenn Daten verschlüsselt sind, Lösegeld gefordert wird, ein Datenleck im Raum steht oder die Aufsichtsbehörde Auskunft verlangt, ist anwaltliche Begleitung Pflichtprogramm. Wer die 72-Stunden-Frist verstreichen lässt, riskiert ein eigenständiges Bußgeld zusätzlich zum Schaden des Vorfalls.
Geschäftsleitungen haften nach § 38 BSIG-E persönlich, wenn Risikomaßnahmen nicht gebilligt oder überwacht wurden. Diese Haftung ist in der D&O nicht automatisch gedeckt.
Konkretes Leistungsversprechen
- Vor-Ort-Termine in Hamburg nach Vereinbarung
- 24/7-Soforthilfe innerhalb von 60 Minuten
- Datenpannenmeldung an Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI)
- NIS2-Frühwarnung (24h) und Vorfallsmeldung (72h) ans BSI
- Sanktionslistenprüfung jeder Lösegeldoption
- Versicherungs-Obliegenheitsprüfung und Schadenmeldung
- Begleitung Strafanzeige bei ZAC beim Landeskriminalamt Hamburg
- Geschäftsleitungs-Haftungsbewertung
Fallszenarien aus der Praxis
Anonymisierte, repräsentative Mandatsverläufe. Keine Erfolgsversprechen.
Ransomware-Angriff auf ERP-Systeme, Lösegeldforderung ~700.000 USD. Ergebnis: Zahlung wegen Sanktionslistenrisiko abgelehnt, Wiederherstellung aus Offsite-Backup, fristgerechte Meldung an die Landesaufsicht, Cyberversicherung deckt Forensik- und Ertragsausfall.
Phishing führt zu Abfluss von 9.500 Kundendatensätzen. Art. 33- und Art. 34-Meldungen fristgerecht, Bußgeldverfahren mit reduzierter Sanktion wegen kooperativer Aufarbeitung.
Honorar
| Leistung | Bandbreite | Hinweis |
|---|---|---|
| Erstgespräch (30 Min., telefonisch) | kostenfrei | - |
| Soforthilfe-Pauschale erste 48h | ab 4.500 € netto | - |
| Anschluss-Stundensatz | 220 bis 380 € netto/h | RVG oder Honorarvereinbarung |
| Vor-Ort-Einsatz in Hamburg | auf Anfrage | - |
Bandbreiten netto, zzgl. USt. Verbindliche Vereinbarung vor Mandatsbeginn schriftlich.
Häufige Fragen
- Welche Aufsichtsbehörde ist für mein Unternehmen in Hamburg zuständig?
- Für die meisten Unternehmen am Sitz in Hamburg: Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI), Ludwig-Erhard-Straße 22, 20459 Hamburg. Sonderzuständigkeiten gibt es für Kirchen, Rundfunk und Bundesbehörden. Wir prüfen die Zuständigkeit vor der Meldung.
- Wo erstatte ich in Hamburg Strafanzeige nach einem Cyberangriff?
- Erste Anlaufstelle ist die Zentrale Ansprechstelle Cybercrime (ZAC): ZAC beim Landeskriminalamt Hamburg, Bruno-Georges-Platz 1, 22297 Hamburg. Die ZAC koordiniert die Ermittlungen mit dem BKA und internationalen Stellen. Wir bereiten die Anzeige inhaltlich vor und begleiten die Kommunikation mit der Ermittlungsbehörde.
- Können Sie bei einem Vorfall persönlich in Hamburg vor Ort sein?
- Nach Vereinbarung, in der Regel innerhalb von 24 Stunden. In der ersten Stunde steuern wir den Krisenstab telefonisch. Für Mandanten in Mannheim und Heidelberg ist Vor-Ort-Begleitung ab Auftragserteilung möglich.
- Was kostet die Soforthilfe?
- Erstgespräch kostenfrei. Soforthilfe-Pauschale ab 4.500 € netto für die ersten 48 Stunden, danach Stundensatz 220 bis 380 € netto. Schriftliche Vereinbarung vor Mandatsbeginn.
Mehr Hintergrund im Ratgeber
Dieser Beitrag gibt den Rechtsstand Stand: Juni 2026 wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.






