Anlassbezogene Beratung
Die typischen Anlässe in der DSGVO-Praxis: konkrete Datenpanne, Auskunftsverlangen einer betroffenen Person nach Art. 15 DSGVO, Anfrage einer Aufsichtsbehörde, Schadensersatzforderung nach Art. 82 DSGVO, Vertragsprüfung (Auftragsverarbeitung nach Art. 28, Datenexporte nach Art. 44 ff.). Jeder dieser Anlässe lässt sich klar pauschalieren.
Laufende Beratung
Unternehmen mit höherem DSGVO-Risiko (E-Commerce, SaaS, HR-Dienstleister, Gesundheitsbranche) profitieren von einer monatlichen Beratungspauschale: Ein definierter Stundenkontingent pro Monat, Vorab-Bewertung neuer Verarbeitungen, schneller Zugriff im Vorfall. Üblich ab 950 € netto pro Monat.
Übersicht der Honorare
| Leistung | Bandbreite | Hinweis |
|---|---|---|
| Datenpanne Pauschale | ab 1.800 € netto | — |
| Auskunftsverlangen Art. 15 DSGVO | 800 bis 2.500 € netto | — |
| Behördenanfrage / Anhörung | ab 5.500 € netto | — |
| Schadensersatzverteidigung Art. 82 | RVG bzw. ab 3.500 € netto | — |
| Vertragsprüfung Art. 28 / Art. 44 | 650 bis 1.800 € netto | — |
| Laufende Compliance-Pauschale | ab 950 € netto/Monat | — |
| Stundensatz | 220 bis 320 € netto/h | — |
Bandbreiten netto, zzgl. USt. Verbindliche Vereinbarung vor Mandatsbeginn schriftlich.
Häufige Fragen
- Was kostet die Beantwortung eines Auskunftsverlangens?
- Standard-Anfragen mit überschaubarem Datenbestand 800 bis 1.200 € netto, komplexere Anfragen mit langer Historie und mehreren Verarbeitungen 1.500 bis 2.500 € netto. Bei missbräuchlichen oder seriellen Anfragen prüfen wir die Geltendmachung von Bearbeitungsentgelten und Verweigerung nach Art. 12 Abs. 5 DSGVO.
- Was kostet die laufende DSGVO-Beratung?
- Monatspauschale ab 950 € netto mit definiertem Stundenkontingent. Auf Wunsch zusätzlich Bestellung als externer Datenschutzbeauftragter (eDSB) , separates Honorar nach Mitarbeitendenzahl.
- Übernimmt die D&O-Versicherung die DSGVO-Beratungskosten?
- Im akuten Verfahren gegen die Geschäftsleitung in der Regel ja (Verteidigungskostendeckung). Reine Compliance-Beratung im Regelbetrieb wird nicht gedeckt, dafür gibt es spezialisierte Rechtsschutzbausteine.
- Sind DSGVO-Beratungskosten als Betriebsausgabe absetzbar?
- Ja, betrieblich veranlasste DSGVO-Beratung ist als Betriebsausgabe nach § 4 Abs. 4 EStG absetzbar. Wir stellen Honorare entsprechend aus.
Mehr Hintergrund im Ratgeber
Dieser Beitrag gibt den Rechtsstand Stand: Juni 2026 wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.






