Drei Haftungsebenen
- Aufsichtsrecht (BSIG-neu): Pflichten der Geschäftsleitung mit Bußgeldrahmen, ergänzt durch persönliche Verantwortlichkeit.
- Gesellschaftsrecht: Sorgfaltspflicht des ordentlichen Geschäftsleiters, Innenhaftung gegenüber der Gesellschaft bei Pflichtverletzungen.
- Datenschutz: mittelbare Haftung über die Verantwortlichkeit des Unternehmens nach DSGVO, im Innenverhältnis weiterleitbar.
Verwandt
Dieser Beitrag gibt den Rechtsstand Stand: Juni 2026 wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.
