Fristen-Matrix
| Insolvenzgrund | Höchstfrist (§ 15a InsO) | Typischer Auslöser bei Cybervorfall |
|---|---|---|
| Zahlungsunfähigkeit (§ 17) | 3 Wochen | Betriebsstillstand, keine Forderungseinzüge, gesperrte Konten. |
| Überschuldung (§ 19) | 6 Wochen | Datenverlust ohne Backup, Wertberichtigung des Anlagevermögens. |
| Drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18) | kein Zwang, aber Antragsrecht | Liquiditätsengpass mit absehbarer Eskalation, oft Tor zur StaRUG-Sanierung. |
Zahlungsverbot nach § 15b InsO
Mit Eintritt der Insolvenzreife dürfen nur noch Zahlungen geleistet werden, die mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsleiters vereinbar sind — typischerweise massesichernde Zahlungen (Strom, Telekommunikation), nicht aber freiwillige Liquiditätsabflüsse. Verstöße führen zur persönlichen Erstattungspflicht. Im Cyberkontext brisant: Lösegeldzahlungen sind in dieser Phase regelmäßig unzulässig, weil sie ohne Gegenwert die Masse mindern.
Fortführungsprognose als Schutzschild
Eine belastbare Fortführungsprognose verschiebt den Eintritt der Überschuldung. Sie muss eine Liquiditätsplanung über 12 Monate, dokumentierte Finanzierungszusagen (Versicherung, Gesellschafterdarlehen, Bankzusagen) und eine plausible Sanierungsstrategie enthalten. Bei einer angekündigten Cyberversicherungs-Auszahlung ist diese als Finanzierungsbaustein zu dokumentieren — pauschale Annahmen reichen nicht.
Verzahnung mit Lösegeldfrage und Versicherung
Die Insolvenzantragspflicht überlagert die Lösegeldfrage (siehe Lösegeld zahlen): Wer in der Insolvenzreife zahlt, riskiert die persönliche Erstattung nach § 15b InsO zusätzlich zum bereits diskutierten Untreuevorwurf. Die Cyberpolice (siehe Cyberversicherung Deckung) kann die Krise entschärfen, ersetzt aber nicht die unverzügliche Prüfung der Insolvenzreife.
Häufige Fragen
- Wie schnell muss nach einem Cybervorfall geprüft werden?
- Sobald Anhaltspunkte für Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegen — bei einem Ransomware-Vorfall mit längerem Stillstand sofort. Die Antragsfristen nach § 15a InsO laufen, sobald die Insolvenzreife objektiv eingetreten ist.
- Welche Fristen gelten?
- Drei Wochen bei Zahlungsunfähigkeit, sechs Wochen bei Überschuldung (§ 15a Abs. 1 InsO). Die Fristen sind Höchstfristen; bei aussichtsloser Sanierungslage ist sofort zu stellen.
- Was passiert mit Zahlungen nach Insolvenzreife?
- § 15b InsO verbietet Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife. Verstöße führen zur persönlichen Erstattungspflicht der Geschäftsleitung gegenüber der Masse.
- Hilft eine Cyberversicherung gegen die Insolvenz?
- Die Auszahlung ist eine Forderung der Gesellschaft und kann die Liquidität wiederherstellen. Bis zur Auszahlung muss die Geschäftsleitung jedoch eine belastbare Fortführungsprognose dokumentieren.
- Was ist eine Fortführungsprognose?
- Eine begründete Prognose, dass die Gesellschaft die nächsten 12 Monate durchfinanziert ist. Sie erfordert eine Liquiditätsplanung mit realistischen Annahmen, dokumentierten Finanzierungszusagen und einer Sanierungsstrategie.
- Ist Lösegeldzahlung eine verbotene Zahlung?
- Im Stadium der Insolvenzreife regelmäßig ja, da sie keinen Gegenwert für die Masse schafft. Die Geschäftsleitung muss vor einer Zahlung die Insolvenzreife prüfen lassen — siehe Beitrag zu Lösegeld.
Dieser Beitrag gibt den Rechtsstand Stand: Juni 2026 wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.





